Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieters.
Die Bewerber müssen belegen, dass sie Objektplanungsleistungen für Projekte in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erfolgreich erbracht haben.
Mindestens 2 Neubau-Referenzen wie folgt:
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Neubau eines Gebäudes mit vergleichbarer Größenordnung und statisch-konstruktiver Komplexität; auf die konkrete Nutzung des Gebäudes kommt es nicht an;
b) mindestens Honorarzone III;
c) Fachplanungsleistungen für das Tragwerk (§ 51 HOAI), statische Fachplanung für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI)
d) Leistungsphasen 2-5;
e) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - September 2026, d.h. d.h. LPH 5 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein
f) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO oder vergleichbar ausschreiben muss;
Mindestens 1 Sanierungs-Referenz wie folgt:
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Größenordnung und statisch-konstruktiver Komplexität (Stahlskelettbauweise); auf die konkrete Nutzung des Gebäudes kommt es nicht an;
b) mindestens Honorarzone III;
c) Fachplanungsleistungen für das Tragwerk (§ 51 HOAI), statische Fachplanung für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI)
d) Leistungsphasen 2-5;
e) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - September 2026, d.h. d.h. LPH 5 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein
f) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO oder vergleichbar ausschreiben muss.
Bitte beachten Sie: Bei der Sanierungsreferenz muss es sich nicht um eine eigenständige Referenz handeln. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass eine der Neubaureferenzen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen beinhaltet hat, wobei die o.g. gennanten Mindestanforderungen an die Sanierung erfüllt sein müssen.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Werden die o.g. Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 und 2 VgV auf 5 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Bewertung ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die die oben genann-ten Mindestanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen IV.5.1) erfüllen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt.
Nr. 1: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes vergleichbarer Größe und statisch-konstruktiver Komplexität (mind. 2 Geschosse, mehr als 1.500 m² BGF); die Nutzung ist unerheblich - 1 Punkt;
Nr. 2: Neubau gemäß Nr. 1 zzgl. Sanierung Bestand ergibt zusätzliche 0,5 Punkte
Nr. 3: Neubau gemäß Nr. 1 zzgl. Sanierung Bestand mit Stahl-Skelettbauweise ergibt zusätzliche 0,5 Punkte
Projekte gem. Nr. 1 können max. 2 Punkte erreichen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand entscheidet die höchste Summe der BGF der bewerteten Referenzen.