Die Gemeinde Reken beabsichtigt die energetische Sanierung und funktionale Modernisierung der Sporthalle an der Sekundarschule Hohe Mark in Reken. Die Halle ist ein zentraler Bestandteil der schulischen, gemeindlichen und vereinsbezogenen Sportinfrastruktur und soll energetisch verbessert, funktional modernisiert und langfristig für den Schul-, Vereins- und Breitensport gesichert werden.Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume.Insgesamt umfasst die Vergabe die Leistungsphasen 4 bis 8. Eine stufenweise Beauftragung findet nicht statt.
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das oben kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauvorhaben "Energetische Sanierung Turnhalle Sekundarschule".Eine Entwurfsplanung liegt bereits vor und wird als Vergabeunterlage bereitgestellt. Der Auftrag umfasst daher nur die Leistungsphasen 4 bis 8 für das genannte Leistungsbild. Eine stufenweise Beauftragung findet nicht statt. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (20%), Organisatorische Herangehensweise (12,5%), Kosten- und Terminmanagement (10%) und Konzept für die Überwachung der Bauausführung (17,5%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet wird die Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Architekt/in benannt wird, sowie die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Bauleiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Schlussrechnung des EFRE-geförderten Sanierungsanteils. Für die Baufertigstellung wird der 13.12.2028 als Terminziel vereinbart.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;- Eigenerklärung Russland-Sanktionen.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage B00-2 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage B00-2 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Berufsqualifikation als Architekt/in: Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.Zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Mitgliedsnummer bei der zuständigen Kammer, wenn der Bewerber bzw. der verantwortliche Berufsangehörige unter dieser Mitgliedsnummer in einer online abrufbaren Liste der Kammer als Kammermitglied auffindbar ist, oder ansonsten ein geeigneter Nachweis der Kammermitgliedschaft (z.B. aktuelle Kammerbestätigung).
Eignungskriterium sind Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren. Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war die die Sanierung/Modernisierung, der Umbau und/oder die bauliche Erweiterung (Anbau oder Aufstockung) eines Nichtwohngebäudes.b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 4 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. c) Das Gebäude entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 300+400 (entspr. DIN 276) betrug mind. 1 Mio. EUR ohne MwSt.e) Die zum o.g. Leistungsbild erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.11.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme des Vorhabens durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Im Sinne der Anforderung b) gilt eine Leistungsphase als abgeschlossen, wenn alle zu ihr gehörenden Grundleistungen vollständig erbracht sind (deren Abnahme ist nicht entscheidend). Abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, als Abschluss der LPh 5, wenn die Ausführungsplanung für sämtliche Gewerke erarbeitet ist und die vom Planer zu erstellenden Ausführungs-, Detail- und Konstruktionspläne vorliegen (auch ungeachtet einer ggf. noch erforderlichen ausführungsbegleitenden Fortschreibung oder Prüfung von Werk- und Montageplänen), und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) aller jeweils zu überwachenden Ausführungsgewerke.Mindestanforderung an die Eignung ist, dass Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 4 bis 8 abdecken, wobei nur im zuvor erläuterten Sinne abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bzw. welche konkreten Teilleistungen bearbeitet hat. Die Referenzen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage B00-1 bereitgestellten Bieter-Referenzformular zu belegen.
Eignungskriterium ist die Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/-innen im Jahresdurchschnitt der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell.
Dabei gilt gelten folgende Mindestanforderungen: Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/-in darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 1,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) sowie die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) die entweder einen Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung aufweisen oder über einen Berufsabschluss als Bautechniker/-in, Bauzeichner/-in oder einen vergleichbaren bautechnischen Berufsabschluss verfügen darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die entsprechenden Mitarbeiterzahlen sind im Angebotsvorblatt (B00) anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Eignungskriterium sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Diese sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage B00 bereitgestellten Angebotsvorblatt zu belegen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.