Die Stadt Minden beabsichtigt für den Abschnitt 4 des Radschnellweges OWLdie losweise Vergabe von Leistungen zu den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 1) sowie zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (Los 2).
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des in Teil A beschriebenen Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 und 2 (Los 1) sowie die Fachplanungsleistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie gemäß § 3 Absatz 1 HOAI i. V. m. Anlage 1 zur HOAI (Los 2).
Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (18%) und Organisatorische Herangehensweise (12%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Projektleiter/in (Los 1 und 2) benannt wird, die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Planer/in (Los 1) bzw. verantwortliche/r Sachbearbeiter/in (Los 2) benannt wird sowie die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als stellvertretende/r Planer/in (Los 1) bzw. stellvertretende/r Sachbearbeiter/in (Los 2) benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.
Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV und die weitergehenden Festlegungen in der Vergabeunterlage A01 (Aufforderungsschreiben).
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlagen Eigenerklärung Ausschlussgründe zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Nachweis der Berufsqualifikation als Diplomingenieur/-in bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 1) bzw. Diplomingenieur/in bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Ökologie, Biologie, Geografie oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 2). Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen eine Vorlage im Original zu verlangen.
Gewertet werden die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allg. Vergleichbarkeit erfüllen:1. Los 1: Referenzen des Büros (nicht älter als 10 Jahre) zur Objektplanung Verkehrsanlagen für die Bedarfsplanung von Verkehrswegen oder eine Planung eines Abschnitts einer Radschnellverbindung bzw. einer Maßnahme mit vergleichbarer Komplexität mit jeweils einer Länge von mindestens 1 km, bei denen mind. eine der Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen bearbeitet und abgeschlossen wurde und die zum maßgeblichen Leistungsbild erbrachten Leistungen nicht vor dem 01.10.2016 (Stichtag) beendet wurden.2. Los 2: Referenzen des Büros (nicht älter als 10 Jahre) zur Umweltverträglichkeitsstudie für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie bzw. einer entsprechenden Studie zu einer linienförmigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahme oder einer vergleichbaren Maßnahme, bei denen mind. eine der Leistungsphasen 1 bis 4 entsprechend des einschlägigen Leistungsbildes der HOAI bearbeitet und abgeschlossen wurde, die für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie relevante Gebietsgröße mindestens 100 ha betrugen und die zum maßgeblichen Leistungsbild erbrachten Leistungen nicht vor dem 01.10.2016 (Stichtag) beendet wurden und auch eine eventuelle Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie nicht vor diesem Stichtag lag.Zu 1: Die zu Ziff. 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziff. 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen abdecken, ansonsten gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet für Los 1. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein.Zu 2: Die zu Ziff. 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziff. 2 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 4 des einschlägigen Leistungsbildes für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI abdecken, ansonsten gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet für Los 2. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein.
Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2023 bis 2025 sowie aktuell) mit der Berufsqualifikation Diplomingenieur/-in bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie sonstige Bauingenieure/innen und Techniker/innen (Los 1) und Diplomingenieure/innen bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Ökologie, Biologie, Geografie oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 2).Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von - nicht unter 2,00 Diplomingenieuren/innen bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 1) und - nicht unter 3,00 Mitarbeitern/-innen insgesamt mit entweder der Berufsqualifikation Diplomingenieur/in bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau, Raum- und Infrastrukturplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder der Berufsqualifikation sonstiger Bauingenieur/in oder der Berufsqualifikation Techniker/in (Los 1) , jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 als auch aktuell;
- nicht unter 2,00 Diplomingenieuren/innen bzw. Bachelor bzw. Master der Fachrichtung Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Ökologie, Biologie, Geografie oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 2).
Eignungsvoraussetzung ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, für die von der Leistungsbeschreibung umfassten Tätigkeiten mit folgenden Mindestdeckungssummen:Los 1:- Personenschäden: 2.000.000 EUR- Sonstige (Sachschäden/Vermögensschäden): 2.000.000 EUR
Los 2:- Personenschäden: 1.500.000 EUR- Sonstige (Sachschäden/Vermögensschäden): 500.000 EUR
Die Mindestdeckungssummen je Los gelten jeweils pro Schadensfall. Die genannten Mindestdeckungssummen je Los müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen.Ein Nachweis der bestehenden Versicherung ist nur auf Verlangen des Auftraggebers nachzureichen.Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist eine Mindestanforderung an die Eignung.
Für den Fall, dass die vorgeschriebenen Deckungssummen je Los derzeit noch nicht erreicht werden, ist eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass eine Anpassung rechtzeitig zum Leistungsbeginn erfolgt.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.