Die Auftraggeberin ist Trägerin der Gesamtschule Rödinghausen. Die Schule wird neben Schülerinnen und Schülern aus Rödinghausen auch von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Stadt Melle (Niedersachsen) besucht.Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen für den Schülerspezialverkehr zwischen Schulbushaltestellen auf dem Gebiet der Stadt Melle und der Gesamtschule Rödinghausen.
Die zu vergebenden Beförderungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf den Schülerspezialverkehr von und zu Schulbushaltestellen auf dem Gebiet der Stadt Melle zu und von folgendem Schulstandort: Gesamtschule Rödinghausen, An der Stertwelle 34-38, 32289 Rödinghausen. Die Leistung umfasst jeweils eine Hinfahrt pro Schultag und - je nach Wochentag - ein bis drei Rückfahrten pro Schultag. Es sind jeweils zwei Verkehrsrelationen zu bedienen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Der Leistungszeitraum verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht von einer Vertragspartei spätestens bis zum 30.09. des Vorjahres schriftlich gekündigt wird. Spätestens mit dem 31.07.2032 endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Beförderungsleistungen sind auf dem Gebiet der Gemeinde Rödinghausen (Schulort) und dem Gebiet der Stadt Melle (Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler) zu erbringen.
Der für die Bewertung dieses Kriteriums maßgebliche Preis ("wertungsrelevanter Preis") wird anhand der Bieterangaben im Preisblatt ermittelt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis für alle Hinfahrten (5) und Rückfahrten (9) in einer (vollen) Unterrichtswoche.
Gewertet wird die in einer Eigenerklärung des Bieters zu den eingesetzten Fahrzeugen angegebene Abgasnorm bzw. Antriebsart bewertet. Es erfolgt folgende Punkteverteilung: kein Kraftstoffverbrauch (Brennstoffzellenbusse o.ä.) 5 Punkte; Abgasnorm Euro VI oder besser 2,5 Punkte; Abgasnorm Euro V 1,25 Punkte; Abgasnorm Euro IV oder schlechter 0 Punkte
Es wird der in der Erklärung zu den eingesetzten Fahrzeugen angegebene maximale Kraftstoffverbrauch (Diesel) aller zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge in Liter pro 100 km pro Fahrzeug bewertet. Werden ausschließlich Fahrzeuge ohne Kraftstoffverbrauch (z.B. Brennstoffzellenbusse) eingesetzt, wird dieses Kriterium mit 5 Punkten bewertet. Werden (auch) Fahrzeuge mit Kraftstoffverbrauch eingesetzt, so erhält das Angebot mit dem niedrigsten Verbrauch 2,5 Punkte, ein Angebot mit einem um 50% höheren Verbrauch erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Punktevergabe gemäß linearer Interpolation.
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Herbst 2031
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1.Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar);- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular mit den Vergabeunterlagen abrufbar).2.Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage C06 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage C06 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Zum Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist ein aktueller Registerauszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist.
Jahresgesamtumsätze und die Umsätze mit Beförderung von Kindern und Jugendlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Die zum Eignungsnachweis notwendigen Umsatzangaben sind im Angebotsformular (Formular C01) zu machen. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Anzahl der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jahresdurchschnittlich Beschäftigten: Auch die zum Eignungsnachweis notwendigen Angaben zur Mitarbeiterzahl sind im Angebotsformular (Formular C01) zu machen. Bietergemeinschaften haben wiederum entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen auch hier jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die Beförderung von Kindern und Jugendlichen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die Personenbeförderung mit Bussen zu benennen. Hierzu ist das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Referenzformular (Formular C04) auszufüllen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform hochzuladen.Es genügt, wenn die Beförderungsleistungen teilweise in den letzten 3 Jahren bearbeitet wurden. Maßgeblich ist jeweils das Ende des Leistungszeitraums. Es darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe bleibt hiervon unberührt.
Siehe den als Vergabeunterlage bereitgestellten Beförderungsvertrag.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.