Verfahrensangaben

Projektsteuerung Modernisierung Realschule Am Oberen Schloss

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.11.2026
17.11.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsstadt Siegen
DE126569507
Rathaus/Markt 2
57072
Siegen
Deutschland
DEA5A
info@siegen.de
+49 271404-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE 125 233 481
Münsterstraße 1-3
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Vergabestelle
vergabestelle@wolter-hoppenberg.de
+49 238192122-0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Modernisierung des Realschulstandortes am Oberen Schloss. Für den Erhalt des Schulstandortes ist eine grundständige Sanierung sämtlicher Gebäudeteile notwendig sowie eine Erweiterung in der Fläche um das geforderte Raumprogramm einer dreizügigen Sekundarstufe 1 im Ganztagsbetrieb abzubilden.
Gegenstand des Auftrags sind für das Vorhaben erforderliche Projektsteuerungsleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags sind Leistungen zur Projektsteuerung des Vorhabens "Modernisierung des Realschulstandortes am Oberen Schloss" in Siegen. Die Leistungen werden entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 und Anhang B des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 6. Auflage Mai 2025) beschrieben ist, beauftragt. Der Auftrag umfasst die Projektstufen I bis V und die Handlungsbereiche A bis E gemäß der genannten AHO-Schrift, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe "Angaben zu Optionen"). Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2027
31.10.2028

Die angegebene Vertragslaufzeit bezieht sich nur auf die mit Zuschlagserteilung unmittelbar beauftragen Projektstufen (Projektvorbereitung und Planung bis zum Abschluss der Entwurfsplanung). Erst im Zuge dieser Projektstufen werden Terminziele für die weiteren - stufenweise zu beauftragenden (siehe "Angaben zu Optionen") - Projektstufen vereinbart.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Siegen
Deutschland
DEA5A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall (Projektkonzept)

Bewertet wird ein vom Bieter einzureichendes Projektkonzept mit folgenden Unterkriterien: Projektverständnis und und inhaltliche Schwerpunktsetzung (25%), Projektorganisation und -kommunikation (12,5%), Kostenmanagement (10%) und Terminsteuerung (10%). Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

Gewichtung
57,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung des Kernprojektteams

Bewertet werden die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als verantwortliche/r Projektleiter/in benannt wird, sowie die Qualifikation und Erfahrung der Person, die vom Bieter im Angebot als stellvertretende/r Projektleiter/in benannt wird. Näheres ist in der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" geregelt.

Gewichtung
12,50

Zuschlagskriterium

Preis
Höhe des angebotenen Honorars

Die Höhe des angebotenen Honorars (Honorarwertungssumme) wird anhand einer Formel bewertet, die der bereitgestellten Vergabeunterlage "A03 Zuschlagsmatrix" zu entnehmen ist.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen. Es werden zunächst nur die Projektstufen I (Projektvorbereitung) und II.1 (Planung bis zum Abschluss der Entwurfsplanung) beauftragt. Die weiteren Projektstufen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind als 2. Beauftragungsstufe die Projektstufen II.2 (verbleibende Planung und III (Ausführungsvorbereitung) sowie als 3. Beauftragungsstufe die Projektstufen IV (Ausführung) und V (Projektabschluss). Nähere Angaben, auch zur Berücksichtigung der optionalen Leistungen bei der Bewertung der Zuschlagskriterien, sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Unterlage A02 Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRM242

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar);
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (im bereitgestellten Bewerbungsformular enthalten).
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 123 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Teilnahmeunterlage T02 zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eignungskriterium sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Diese sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen.
Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die anzugebenden Umsätze als Kriterium 3 berücksichtigt. Entsprechend der prozentualen Gewichtung dieses Kriteriums werden dabei maximal 5 Wertungspunkte vergeben. Hierbei werden folgende Unterkriterien gebildet:
3.1 durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: max. 3 Punkte;
3.2 Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr: max. 2 Punkte.
Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium sind Referenzen über vergleichbare Projektsteuerungsleistungen in den letzten 5 Jahren. Dabei werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war ein Hochbauvorhaben.
b) Für dieses Vorhaben wurden Projektsteuerungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild der AHO (AHO-Schrift Nr. 9 in der jeweils gültigen Auflage) für mindestens 3 Handlungsbereiche bearbeitet.
c) Es wurde mindestens eine der Projektstufen II, III oder IV (bzw. vormals 2, 3 oder 4) gemäß der AHO (s.o.) vollständig bearbeitet und ist bei Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge abgeschlossen.
d) Die Kosten des Vorhabens (Summe KG 200 bis 700 entsprechend DIN 276) betrugen mind. 15 Mio. EUR ohne MwSt.
e) Die Projektsteuerungsleistungen wurden nicht vor dem 01.11.2021 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor diesem Stichtag.

Mindestanforderung an die Eignung ist, dass Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, mindestens in Summe die Projektstufen I bis IV (bzw. vormals 1 bis 4) und die Handlungsbereiche A bis D des Leistungsbilds Projektsteuerung gemäß § 2 der AHO-Schrift Nr. 9 (in der jeweils gültigen Auflage) abdecken.
Die Referenzen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen.

Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden vom Bewerber im Bewerbungsformular zu benennende Wertungsreferenzen als Kriterium 1 berücksichtigt. Dabei können bis zu vier Wertungsreferenzen benannt werden (für den Nachweis, dass die Mindestanforderung an die Eignung erfüllt ist, können weitere Referenzen benannt werden). Auf jede Wertungsreferenz entfällt bei der Bewertung der im Folgenden erläuterten Unterkriterien ein Viertel des jeweils angegebenen Maximalpunktwerts.
Entsprechend der prozentualen Gewichtung des Kriteriums 1 werden maximal 85 Wertungspunkte vergeben.
Für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit (Grundkriterium 1.1) werden dabei max. 15 Punkte vergeben.
Zusätzlich werden zu jeder Wertungsreferenz weitere Eigenschaften abgefragt und als weitere Unterkriterien berücksichtigt, wobei eine Punktbewertung immer zusätzlich voraussetzt, dass das Grundkriterium 1.1 bei der jeweiligen Wertungsreferenz erfüllt ist:
1.2 Gegenstand des Vorhabens war (auch) die Sanierung oder Modernisierung eines Bestandsgebäudes: max. 25 Punkte.
1.3 Umfang der bearbeiteten Handlungsbereiche: max. 10 Punkte.
1.4 Umfang der vollständig bearbeiteten und bei Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge abgeschlossenen Projektstufen: max. 15 Punkte.
1.5 Objekt- und Fachplanung wurden getrennt voneinander beauftragt: max. 10 Punkte.
1.6 Auftraggeber war ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 1 bis 3 GWB bzw. der vergleichbaren Bestimmung eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats: max. 10 Punkte.
Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
85,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eignungskriterium ist die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen im Bereich Projektsteuerung mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Projektsteuerung mit Studienabschluss und die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Projektsteuerung mit Studienabschluss oder einem bautechnischen oder bauwirtschaftlichen sonstigen Berufsabschluss, und zwar jeweils im Jahresdurchschnitt der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie aktuell.

Dabei gilt folgende Mindestanforderung: Die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Die Mitarbeiterzahlen sind durch entsprechende Eigenerklärungen in dem als Teilnahmeunterlage T01 bereitgestellten Bewerbungsformular zu belegen.

Bei der Auswahlentscheidung zur Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die Anzahl fester Mitarbeiter/-innen als Kriterium 2 berücksichtigt. Entsprechend der prozentualen Gewichtung dieses Kriteriums werden dabei maximal 10 Wertungspunkte vergeben. Hierbei werden folgende Unterkriterien gebildet:
2.1 aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Projektsteuerung mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung: max. 5 Punkte.
2.2 aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Projektsteuerung mit Studienabschluss: max. 3 Punkte.
2.3 aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Projektsteuerung mit Studienabschluss oder einem bautechnischen oder bauwirtschaftlichen sonstigen Berufsabschluss: max. 2 Punkte.
Die genaue Bewertungsmethodik ist im Bewerbungsformular in Form einer Auswahlmatrix erläutert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung