Die Stadt Adenau plant den Neubau eines Parkhauses an der Wimbachstraße in 53518 Adenau. Die bestehende, ab 1982 errichtete Parkpalette soll abgebrochen und durch einen Neubau mit voraussichtlich 194 Stellplätzen ersetzt werden. Weiterverfolgt wird die Vorzugsvariante 1B (Split-Level-Bauweise, Systembau in Stahl). Das Grundstück liegt in Hanglage; das Bauwerk ist gegen den Hang zu sichern. Vorgesehen sind ferner Elektro-Stellplätze entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (GEIG) sowie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach (optional mit Gründach).Der Abbruch der bestehenden Parkpalette sowie ein ggf. erforderlicher Erd-/Ingenieurbau der Gründung werden ggf. als eigene Lose der Bauleistungen vergeben und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung; sie sind in der Planung zu berücksichtigen.Für die Maßnahme sollen Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden. Es ist eine Entwurfsplanung nebst Festlegung der wesentlichen Materialität und eine Lebenszyklusbetrachtung zu erstellen; eine baufachliche Prüfung durch die SGD ist zu erwarten. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu gewährleisten.Die Planungsleistungen werden in drei Losen mit jeweils gesonderter Bekanntmachung ausgeschrieben:Los 1 - Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, einschließlich - jeweils in untergeordnetem Umfang - der Freianlagenplanung der Außenanlagen nach § 39 HOAI sowie der Planung des Anschlusses an die öffentlichen Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI;Los 2 - Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 (Schwerpunkt Elektro: Photovoltaik, Lade-/Elektromobilitätsinfrastruktur, Aufzüge; HLS untergeordnet);Los 3 - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1-6.Voraussichtliche Gesamtbaukosten (netto, grobe Schätzung der Machbarkeitsstudie): KG 200 - rd. 500.000 EUR, KG 300/400 - rd. 3.528.000 EUR, KG 500 - rd. 250.000 EUR.Diese Bekanntmachung betrifft Los 1.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 1 - Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI (Anlage 10). Zusätzlich hat der Auftragnehmer - jeweils in untergeordnetem Umfang - die Freianlagenplanung der Außenanlagen nach § 39 HOAI (Anlage 11) in den Leistungsphasen 1-9 sowie den Anschluss des Bauwerks an die öffentlichen Verkehrsanlagen (Wimbachstraße), einschließlich der Zufahrten UG/OG und der Außenrampe, zu planen (§§ 45 ff. HOAI, Anlage 13). Die Außenanlagen umfassen insbesondere die Erschließung sowie die Straßen und Wege im Umfeld des Bauwerks (Kostengruppe 500 der Kostenschätzung, rund 250.000 EUR netto).Zu berücksichtigen sind insbesondere die Hanglage und Hangsicherung (mögliche Nachnutzung der Bestandsrückwand), die Grenz- und Abstandsflächensituation (§ 8 LBauO RLP nicht überall einhaltbar), die Anlieferungs- und Nachbarsituation (u. a. Görgen/Anlieferung, Fabry) sowie die planerische Integration von Photovoltaik, optionalem Gründach und Elektromobilitätsinfrastruktur in Abstimmung mit den übrigen Losen.Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 1-4 einschließlich der besonderen Leistungen (u. a. Lebenszyklusbetrachtung, Mitwirkung baufachliche Prüfung SGD, Mitwirkung Fördermittelantrag) beauftragt (Stufe 1); anschließend optional die Leistungsphasen 5-9 (Stufe 2). Der Umfang der Leistungsphasen 5 ff. steht unter dem Vorbehalt des von der Auftraggeberin gewählten Realisierungsmodells (gewerkeweise Vergabe nach VOB/A oder Vergabe an einen Generalunternehmer, der die Ausführungsplanung übernimmt). Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch.Leistungszeit: Die Entwurfsplanung, die Festlegung der wesentlichen Materialität und die Lebenszyklusbetrachtung sind bis Ende Mai 2027 zu erstellen; die baufachliche Prüfung ist vor Antragstellung durchzuführen; der Fördermittelantrag ist bis zum 30.09.2027 zu stellen. Das Vergabeverfahren soll 2026 abgeschlossen werden. Die Auftraggeberin orientiert sich an der HOAI 2021; Näheres regelt der Vertrag.
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte; dazwischen wird interpoliert. In die Wertung fließen die Zeithonorare mit folgenden geschätzten Zeitansätzen ein:- 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber;- 20 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure;- 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Konzeptidee (systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe)" erhält ein Angebot: 0-3 Punkte, wenn kein oder nur ein wenig tragfähiges Konzept für den Umgang mit den Besonderheiten der Aufgabe (Hanglage/Hangsicherung, Split-Level, Wirtschaftlichkeit, Fördervoraussetzungen, Integration von PV/Elektromobilität, Anschluss an die Verkehrsanlagen) vorgestellt wird. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine nachvollziehbare, systematische Herangehensweise vorstellt, die diese Besonderheiten angemessen berücksichtigt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das darüber hinaus eine besonders schlüssige, wirtschaftliche und förderkonforme Konzeptidee aufzeigt, die eine spürbare Optimierung von Kosten und Qualität erwarten lässt.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Umsetzungsansatz zur Einhaltung des Planungstermins 31. Mai 2027" bewertet meine Mandantin, wie belastbar Sie die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen (insbesondere Entwurfsplanung, Festlegung der wesentlichen Materialität und Lebenszyklusbetrachtung) bis zum 31. Mai 2027 darstellen. Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn kein oder nur ein wenig belastbarer Umsetzungsansatz dargestellt wird und Terminplan, Personaleinsatz und der Umgang mit den Schnittstellen (baufachliche Prüfung SGD, Fördermittelantrag, Fachplaner der Lose 2 und 3) unklar bleiben. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das einen nachvollziehbaren Umsetzungsansatz mit Terminplan, Meilensteinen und Personaleinsatz vorstellt, der die Einhaltung des Termins plausibel erscheinen lässt und die genannten Abstimmungen berücksichtigt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das darüber hinaus durch konkrete Maßnahmen (z. B. Parallelisierung von Planungsschritten, frühzeitige Abstimmung mit SGD und Fördermittelgeber, Kapazitäts- und Risikomanagement, angemessene Puffer im Terminplan) eine hohe Sicherheit für die Einhaltung des Termins 31. Mai 2027 erwarten lässt.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitätsmanagement im Rahmen der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot: 0-3 Punkte, wenn auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und nicht zu erwarten ist, dass die Planung termin-, kosten- und qualitätsgesichert erfolgt (auch bezogen auf die Fachplaner). 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der HOAI-Leistungsphasen erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem darüber hinaus der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit den fachlichen Beteiligten so organisiert wird, dass die Projektziele sichergestellt werden und eine spürbare Entlastung der Bauherrin zu erwarten ist.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und -betreuung" erhält ein Angebot: 0-3 Punkte, das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige und deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt und mehr als eine stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine überwiegende bzw. durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht. Umfang und Anwendung dieses Kriteriums richten sich nach dem beauftragten Umfang der Leistungsphase 8.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot: 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten der Auftraggeberin führt (z. B. Haftungsbeschränkungen, Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, Reduzierung von Leistungspflichten). 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten der Auftraggeberin führt (z. B. Verkürzung der Verjährungsfristen). 7 Punkte erhält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für die Auftraggeberin günstigere Risikoverteilung vorsieht als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen: Zunächst Leistungsphasen 1-4 (Stufe 1), anschließend optional Leistungsphasen 5-9 (Stufe 2). Der Umfang der Stufe 2 richtet sich nach dem gewählten Realisierungsmodell (gewerkeweise Vergabe nach VOB/A oder Generalunternehmer). Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch.
In der ersten Phase - Teilnahmewettbewerb - wird die Eignung der Bewerber geprüft. 3-5 der am besten geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sollen in einer oder mehreren Runden verhandelt werden. Der Zuschlag auf das Erstangebot bleibt vorbehalten.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße gegen das geltende Vergaberecht sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, zu stellen (E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de; Tel. +49 6131 16-5240).
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich.3. Einladungen zum Verhandlungsgespräch, Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr erfolgen über das Bieterpostfach der Vergabeplattform; eine Ausnahme besteht für das Zuschlagsschreiben. 4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.6. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder zu erklären.
Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: mindestens 2 Referenzen.Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude wie folgt nachzuweisen:- mindestens 2 Referenzobjekte über die Errichtung von Parkhäusern oder vergleichbaren Hochbaugaragen/Parkbauwerken in vergleichbarer Größenordnung (überwiegende Nutzung als Garagen-/Parkbauwerk);- die anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 müssen bei jeder Referenz mindestens 1.500.000 EUR netto betragen;- bei beiden Referenzen müssen Leistungen der Objektplanung Gebäude und der Objektüberwachung (jeweils mindestens LP 2-5 und 8) erbracht worden sein;- das Objekt der Referenz muss nach dem 01.01.2020 und vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung weitgehend fertiggestellt worden sein (weitgehender Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme).Ein Mehr an Eignung kann durch weitere Referenzen sowie durch die unter den Auswahlkriterien genannten Merkmale (VOB/A-gewerkeweise Vergabe; Realisierung durch einen Generalunternehmer) nachgewiesen werden.Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Projektteam muss aus mindestens 4 Personen bestehen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen. Namentlich zu benennen sind die Projektleitung und deren Stellvertretung; beide müssen zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin berechtigt sein.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Mindestanforderung:Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Objektplanungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau von Parkhäusern oder vergleichbaren Parkbauwerken, die die oben zu den Referenzen beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen. Bewertet werden Anzahl, Vergleichbarkeit und Umfang der über die Mindestanforderung hinausgehenden Parkhaus-Referenzen.
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Durch Referenzen nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers mit der Realisierung von Bauvorhaben, deren Bauleistungen nach Maßgabe der VOB/A (bzw. VOB/A-EU) ausgeschrieben und vergeben wurden.
Durch Referenzen nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers mit der Realisierung von Parkhäusern oder vergleichbaren Parkbauwerken, die mit einem Generalunternehmer realisiert wurden.
Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) anhand von Referenzen, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) in Jahren.
Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Die Auftragsausführung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Ingenieur benennen.