Erweiterung des Messgesamtsystems für eine Rapid Compression ExpansionMaschine zur Untersuchung von Strömungs- und Verbrennungsprozessen mittelsShadowgraphy, PIV, OH*-Chemielumineszenz und Mie-Scattering
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Inbetriebnahme und Übergabe der Erweiterung eines vollständigen optischen Messgesamtsystems für einen Prüfstand zur Untersuchung von Strömungs- und Verbrennungsprozessen einer Einhubmaschine. Diese Einhubmaschine bildet auf der Skala von Schiffsmotoren den Einspritz- und Verbrennungsvorgang eines zweistoffbetriebenen Motors mit Dieselpilotzündung ab. Die verwendeten Treibstoffe umfassen Ammoniak, Methanol und Diesel. Bei den Untersuchungen liegt der Fokus auf Injektionseffekten und dem Zündungsprozess. Das System muss Messungen mittels ergänzender OH*-Chemielumineszenz ermöglichen, die mit den bestehenden Messverfahren synchronisiert werden können.Ziel der Beschaffung ist ein integriertes, funktionsfähiges, synchronisiertes, adaptives und für den Laborbetrieb geeignetes Messsystem, mit dem das genannte Messverfahren reproduzierbar, sicher und mit hoher Messqualität durchgeführt werden kann. Lieferung aller im Leistungsverzeichnis beschriebenen Hardwarekomponenten,- vollständige Integration der Einzelkomponenten in das funktionsfähige Gesamtsystem,- Installation und Inbetriebnahme am vom Auftraggeber spezifizierten Aufstellort,- Justage und Funktionsprüfung der Ergänzung des Gesamtsystems,- Übergabe der technischen Dokumentation der einzelnen Komponenten (aufgelistet in Abschnitt 5),- Einweisung und Schulung des Bedienpersonals in der Nutzung und Bedienung der Ergänzung des Gesamt-systems, wenn diese nicht bereits anderweitig im Rahmen eines anderen Auftrags mit dem Auftraggebererfolgt ist.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Eigenerklärungen über mindestens drei im Preis vergleichbare Referenzen mit zu der Erweiterung vergleichbaren optischen Submesssystemen des Bieters aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.).