Der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt die Höhenfreimachung des Bahnübergangs westlich Staudheim durch den Neubau eines Kreuzungsbauwerks an der Kreuzung der Bahnlinie 5381 Ingolstadt-NeuOffingen mit der Kreisstraße DON 39. Die Maßnahme ist aufgrund der veralteten und erneuerungspflichtigen Bahnübergangssicherung sowie der erhöhten Unfallgefahr an der höhengleichen Kreuzung erforderlich
Lage und Bestand
Die eingleisige, elektrifizierte Bahnlinie 5381 kreuzt die Kreisstraße DON 39 bei Bahn-km 37+916,45 höhengleich, bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h auf der Schiene sowie einer stufenweise reduzierten Geschwindigkeit auf der Straße von 70 km/h mit anschließender Reduzierung auf 50 km/h im Kreuzungsbereich. Nach der Querung erfolgt die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Die Kreisstraße DON 39 weist im Bereich des Bahnübergangs eine Fahrbahnbreite von lediglich 6,40m auf und ist damit für die aktuelle Verkehrsmenge von 3.035 Kfz/Tag (Zählung 2021) unterdimensioniert. Zudem ist die Kreisstraße ausgewiesene Umleitungsstrecke der parallel verlaufenden Bundesstraße B16. Bei Verfügbarkeitseinschränkungen auf der B16 werden täglich bis zu 7.800 Kfz sowie 2.000 LKW über die DON 39 und damit über den Bahnübergang umgeleitet.
Variantenuntersuchung und Vorzugslösung
Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Varianten zur Höhenfreimachung untersucht:
- V07 - Neubau Straßenüberführung: Anhebung der Kreisstraße auf einem bis zu 7 m hohen Straßendamm über die Bahnlinie
- V08 - Neubau Eisenbahnüberführung als Spannbeton-Deckbrücke: Absenkung der Kreisstraße um ca. 9,00 m unter die Bahnlinie
- V09 - Neubau Eisenbahnüberführung als stählerne Trogbrücke: Absenkung der Kreisstraße um ca. 6,05 m unter die Bahnlinie
Nach Abwägung aller Belange hat sich der Auftraggeber für Variante V07 - Neubau Straßenüberführung als Vorzugslösung entschieden. Die Anhebung der Kreisstraße auf einem Straßendamm über die Bahnlinie stellt die wirtschaftlichste Lösung dar und löst keine Eingriffe in den Grundwasserkörper aus
Beschreibung der Vorzugsvariante
Die Straßenüberführung ist bei Bahn-km 37+985 als einfeldrige Stahlbeton-Rahmendecke mit einer lichten Weite von 7,70 m und einer lichten Höhe von mindestens 5,70 m über dem Gleis geplant. Die Kreisstraße DON 39 soll auf einer Länge von ca. 770 m neu trassiert und über die Bahnlinie angehoben werden. Das Brückenbauwerk soll ohne wesentliche Eingriffe in den laufenden Bahnbetrieb errichtet werden.
Der bestehende Bahnübergang in Bahn-km 37+916,45 einschließlich der veralteten Sicherungstechnik und des Betonschalthauses ist vollständig zurückzubauen.
Umwelt und Schallschutz
Das Vorhaben unterliegt gemäß UVPG einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Es sind bei der Vorzugsvariante keine erheblich nachteiligen Umweltwirkungen zu erwarten.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der Vorzugsvariante V07 betragen voraussichtlich 6,4 Mio. EUR brutto. Die Kosten werden in voller Höhe kreuzungsbedingt und werden von der DB InfraGO AG dem Freistaat Bayern sowie dem Bund getragen.
Termine
Mit den Planungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Die Zulassung des Bahnübergangs läuft gemäß interner Weisung der DB InfraGO spätestens im Dezember 2031 aus. Alle Fü-60-Anlagen sind bis zu diesem Zeitpunkt zu beseitigen oder zu erneuern. Der Baubeginn vor Ort ist spätestens 2030 vorgesehen. Die Straßenbauarbeiten sowie die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen sind im Jahr 2031 vorgesehen, sodass die Gesamtmaßnahme innerhalb der gesetzten Frist abgeschlossen werden kann.
Leistungsumfang
Es werden folgende Planungsleistungen stufenweise vergeben:
- Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 3: Leistungsphase 3-9
- Grundleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3, Abschnitt 4: Leistungsphase 3-9
- Grundleistungen Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4, Abschnitt 1: Leistungsphase 3-6
- Besondere Leistungen, u. a. Betriebliche Bauüberwachung Bahn durch BÜB TB 4.2 und TB 4.3