gDie drei Krankenhäuser Aurich, Emden, Norden sollen zu einer Klinik zusammengeführt werden. Geplant ist der Baueines aufgelösten Komplexes aus mehreren Gebäuden mit den dazugehörigen Verkehrs-, Park- und Freiflächen. Mit der Zentralklinik entsteht ein modernes undzentral zwischen den Städten Aurich, Emden und Norden gelegenes814-Betten-Haus auf einem 36 Hektar großen Areal in Uthwerdum. Das Baugrundstück befindet sich bei Uthwerdum ein Ortsteil der Gemeinde Südbrookmerland imLandkreis Aurich in Ostfriesland. Die Erschließung des Geländes erfolgt über die südlich angrenzenden Bundesstraßen B72 und B21.Bestandteil der Ausschreibung ist die Errichtung der zentralen Notstromversorgungsanlagen zur Sicherstellung der elektrischen Versorgung im Energiepark, sowie inden Gebäuden Versorgungszentrum, Somatik und Zentrum Seelischer Gesundheit.Die Details zu den einzelnen Positionen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 3 Notstromaggregate-Systeme in Containerbauweise (ca. 2.000 kVA PRP, je System)- Freistehende Schornsteinanlage (Höhe = 11m)- 6 Mittelspannungs-Schaltfelder (20 kV)- 6 Niederspannungs-Schaltfelder (0,4 kV)- 3 Drehstrom-Transformatoren (2.500 kVA)- ca. 1.200 m Starkstromverkabelung
Günstigstes Angebot
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Nachforderungen gelten die Regelungen der VOB/A EU