Vergabe von einem Dienstleistungsauftrag für den gebundenen Ganztag
Durchführung des Gebundenen Ganztags an der Hans-Christian Andersen-Stadtteilschule und an der Leif-Eriksson Gemeinschaftsschule
- Koordination und Durchführung der ganztägigen Bildungsangebote in Abstimmung mit der Schulleitung und der Schulträgerin - Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in der Primarstufe - Personalmanagement und Verwaltung - Einhaltung der Vorgaben der einschlägigen Landesrichtlinien- Regelmäßige Aktualisierung und Evaluierung des pädagogischen Konzeptes der ganztägigen Bildungsangebote- Akquise von Projekt- und Fördergeldern z. B. Jugendamt, Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen- Abrechnung/Nachweisführung des vereinbarten Leistungsentgelts- Sachberichtserstellung
Los 1: Der Vertrag beginnt am 01.08.2027. Der Vertrag verlängert sich jährlich um je ein weiteres Schuljahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt jedoch fünf Jahre. Der Vertrag endet demnach spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2031/32.
Los 2:Der Vertrag beginnt am 01.08.2027. Der Vertrag läuft drei Jahre und verlängert sich zweimal um je ein weiteres Schuljahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt jedoch fünf Jahre. Der Vertrag endet demnach spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2031/32.
Hans-Christian-Andersen-StadtteilschuleSchulart: GrundschuleSchulform: gebundene Ganztagsschule
Leif-Eriksson-GemeinschaftsschuleSchulart: GemeinschaftsschuleSchulform: gebundene Ganztagsschule
Preis
Konzept/Personal etc.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 02.11.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig. Unterlagen in Bezug auf Kriterien, die für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet werden, können nicht nachgefordert werden.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Der Bewerber kann innerhalb der letzten 3 Jahre entsprechende Referenzen als Träger eines Offenen oder Gebundenen Ganztags, Betreuten Grundschule oder Horteinrichtung vorweisen. Die Angaben sind auf Verlangen zu belegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Vorliegen der Anerkennung nach § 75 Sozialgesetzbuch VIII (anerkannter Träger der Jugendhilfe)
- Vorliegen der Anerkennung nach § 75 Sozialgesetzbuch VIII (anerkannter Träger der Jugendhilfe)- Der Bewerber kann innerhalb der letzten 3 Jahre entsprechende Referenzen als Träger eines Offenen oder Gebundenen Ganztags, Betreuten Grundschule oder Horteinrichtung vorweisen. Die Angaben sind auf Verlangen zu belegen.
Eigenverantwortliche Durchführung der außerunterrichtlichen ganztägigen Bildungsangebote an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und an der Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2027/28. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt in Losen. Eine Bewerbung und Durchführung der Dienstleistung für mehrere Lose ist möglich