Der Auftrag umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen über die Lieferung von Standard-Software und ggf. dazu gehörige Pflege.
Der Auftrag umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Unternehmen für eine Laufzeit von 12 Monaten (zzgl. zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) über die Lieferung von Standard-Software verschiedener Hersteller und ggf. dazu gehörige Pflege.
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter gemäß § 156 GWB an benannte Stelle wenden. Hinweis auf § 160 GWB: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: - ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB genannten Fristengegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
- Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform in einem ZIP-Ordner in der Rubrik "Vergabeunterlagen" unter "Sonstiges" abgelegt.- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen stellen Eigentum desAuftraggebers dar und dürfen ausschließlich zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ist grundsätzlich untersagt und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung desAuftraggebers erfolgen. Sollte der potentielle Bieter kein Angebot einreichen, sind die Vergabeunterlagen und Kopien davon unverzüglich und unaufgefordert vollständig zu vernichten/löschen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Vernichtung/Löschungschriftlich vom Bieter bestätigen zu lassen. - Die in dieser Ausschreibung dargestelltenInformationen / Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.
Eine Nachforderung von Unterlagen im Rahmen des § 56 VgVbleibt vorbehalten.
Es gelten die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe. Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung über deren Nichtvorliegen einreichen, ggf. auch für weitere Unternehmen (Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer).
Der Bieter muss mit dem Angebot einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 3 Monate) einreichen.
Der Bieter muss mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung einreichen zur Deckung von:- Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 500 000 EUR pro Vertrag,- Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag,- Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag. Alternativ kann eine Erklärung des Bieters darüber eingereicht werden, dass aktuell keine entsprechende Versicherung besteht, im Fall der Zuschlagserteilung jedoch abgeschlossen wird. Die Erklärung ist als gesonderte Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen und vom Bieter zu unterschreiben bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass er in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Gesamtumsatz mit Softwareprodukten einschl. Pflege - ohne Microsoft-Produkte - in der Europäischen Union in Höhe von mindestens 600.000 EUR (brutto) erzielt hat.
Der Bieter muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass er in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter hatte.
Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen einreichen über Aufträge, die-ihrer Art nach mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und-von denen mindestens zwei ein vergleichbares oder größeres Auftragsvolumen aufweisen und-die der Auftragnehmer in der EU innerhalb der letzten drei Jahre über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ausgeführt hat bzw. seit mindestens einem Jahr ausführt.