Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme von sechs getauchten Membranfilterkassetten in einer bestehenden Membranbelebungsanlage
Membrankassetten liefern einschließlich aller Montagematerialien, sowie Anschlüsse, Kupplungen einschl. betriebsfertiger Montage, Einbau und Anschluss an die bestehenden Permeat- und Luftleitungen sowie Inbetriebnahme.Die bauseits vorhandenen Hängerahmen der auszubauenden Kassetten sollen weiterhin verwendet und nach einer Anpassung an die neu zu liefernden Kassetten wieder eingebaut werden. Die hierfür erforderlichen Schlosser- und Schweißarbeiten sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.Die Montage der sechs neuen Kassetten ersetzt vorhandene Filter des Typs ZW 500 d- 16 Leap / 370ft².
Preis
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Die Submission wird elektronisch durchgeführt.
Die Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nur unwesentlich verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahrenmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten im Vordruck -Komm EU(L) Erkl Andere/Unter- benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Vordruck -Komm EU(L) Erkl Andere/Unter- vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" -Komm EU(L) Erkl Andere/Unter- abzugeben.
Bei elektronischer Angebotsabgabe haben Bietergemeinschaften eine Erklärung nach dem Vordruck -Komm EU(L) Bieter- mit dem Angebot abzugeben Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE Der Bieter hat durch geeignete Referenzen nachzuweisen, dass er über praktische Erfahrungen bei der Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen mit deer angebotenen oder einer technisch gleichwertigen Hohfaser-Membrantechnologie unter den in Deutschlang geltenden technischen, rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen verfügt.Zum Nachweis sind mindestens drei (3) Referenzanlagen vorzulegen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:- Die Anlagen werden von Betreibern in Deutschland betrieben und sind nach den in Deutschlang geltenden technischen und wasserwirtschaftlichen Regelwerken errichtet und in Betrieb genommen worden.- Jede Referenzanlage weist eine Behandlungskapazität von mehr als 1.000 m³/Tag auf.- Mindestens eine Referenzanlage befindet sich seit mehr als fünf (5) Jahren im ununterbrochenen Regelbetrieb
Zum Nachweis der Membranlebensdauer sind für mindestens zwei (2) Referenzanlagen eine nachgewiesene Membranlebensdauer von mehr als zehn (10) Jahren nachzuweisen. Für die beiden letztgenannten Referenzanlagen sind jeweils aktuelle Referenzbestätigungen oder Empfehlungsschreiben des Betreibers vorzulegen. Aus diesen müssen insbesondere hervorgehen:- die ordnungsgemäße und dauerhafte Betriebsführung,- die erreichte Membranlebensdauer,- die Zufriedenheit des Betreibers mit der Ausführung und der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters.Die vorgenannten Anforderungen dienen dem Nachweis, dass der Bieter über praktischen Erfahrungen bei der Realisierung und dem langfristig erfolgreichen Betrieb vergleichbarer Anlagen unter den in Deutschland geltenden technischen, organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen verfügt. Gleichwertige Referenzen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums werden anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die dortigen technischen, rechtlichen und betrieblichen Anforderungen den deutschen Rahmenbedingungen hinsichtlich Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen gleichwertig sind.
Die Nichterfüllung einer der vorgenannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE - Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. - Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden. - Abgabe einer Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).Diese Erklärung muss ebenso vom Unterauftragnehmer und anderen Unternehmen, bei einer Bietergemeinschaft von allen Unternehmen unterschrieben mit den Vergabeunterlagen eingereicht werden
Die Eigenerklärung "Information zum Bieter", die Angaben enthält, die in der Vergabebekanntmachung über vergebene Aufträge aufzunehmen sind, ist sowohl vom Bieter sowie (falls zutreffend) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und anderen Unternehmern (Unteraufträge, Eignungsleihe) zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren. Die Angaben beziehen sich auf die Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Komm EU (L) EigE bzw. Komm EU (D) EigE - Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt werden. - Abgabe einer Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
Gesamtschuldnersich haftend
- Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei der Vertragsabwicklung vorgeschrieben.- DasTariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) finden Anwendung. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.