Die AG benötigt für das Projekt "U5" in Hamburg ein Komplettsystem für Weichenheizungsanlagen (Whz.) für das Schienenprofil S49. Im Zuge des ersten Abschnitts U5 Ost wird die oberirdische Haltestelle Sengelmannstraße der Linie U1 modernisiert und so umgebaut, dass künftig ein zusätzlicher Halt der U5 sowie ein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen U1 und U5 möglich sind. Die Haltestelle dient zukünftig als Übergabepunkt zwischen beiden Linien und umfasst für die U5 Abstellanlagen sowie Zuwegungen zur geplanten Betriebswerkstatt. Hierfür werden Gleisverbindungen mit insgesamt 15 Weichen unterschiedlicher Bauformen errichtet und mit Weichenheizungen ausgestattet.
Die Weichenheizungen müssen insbesondere für den Einsatz auf Gleichstrombahnen geeignet sein und als Energiequelle 400 V / 50 Hz nutzen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Trennung der Strecken werden die Weichen über fünf Weichenheizungsverteilungen (WHZV) angebunden. Jede WHZV ist einer oder mehreren Weichen zugeordnet und verfügt über einen eigenen Satz Sensoren, bestehend aus Schienentemperaturfühler, Flugschneefühler und einem vierseitigen pyramidenförmigen Feuchtefühler. Diese Sensoren befinden sich jeweils an einer sogenannten Führungsweiche, die möglichst stark den Witterungseinflüssen ausgesetzt und zugleich möglichst hoch belastet sein soll.
Der Feuchtefühler erkennt Schnee oder Regen und meldet Feuchtigkeit an die Automatik. Die Weichenheizungsautomatik schaltet bei vorhandener Feuchtigkeit und einer Schienentemperatur unter 3 °C ein sowie bei einer Schienentemperatur über 7 °C wieder aus. Sinkt die Umgebungstemperatur unter 0 °C, werden höhere Schienentemperaturwerte für Ein- und Ausschalten verwendet. Wird die Tieftemperatur von -7 °C unterschritten, arbeitet die Automatik auch ohne Feuchtigkeitseinwirkung. Sämtliche Parameter sind einstellbar. Der Automatikbetrieb wird durch den Befehl "Anlage Ein" aktiviert. Für Wartungsarbeiten oder extreme Wetterereignisse, etwa Blitzeis, kann die Automatik mittels "Direkt Ein" für 30 Minuten übersteuert und die Heizkreise unmittelbar eingeschaltet werden. Mit "Direkt Aus" kann der Heizvorgang vorzeitig beendet werden.
Die AG hat auf Grundlage dieses Beschaffungsbedarfs eine europaweite Markterkundung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ausschließlich die Weichenheizungsanlage MCU-KE/SE der Pintsch GmbH die technischen Anforderungen erfüllt. Nach Auffassung der AG liegen daher die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) SektVO vor. Die Leistung kann aus technischen bzw. rechtlichen Gründen nur von einem Unternehmen erbracht werden, ohne dass echte Alternativen bestehen. Der fehlende Wettbewerb beruht dabei nicht auf einer künstlichen Einschränkung der Vergabeparameter. Eine Auftragsbekanntmachung würde ihren Zweck, Wettbewerb zu schaffen, daher nicht erfüllen.
Das Produkt der Pintsch GmbH wird bereits umfangreich im U-Bahn-Netz der AG eingesetzt und ist bei der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) mittels Typzustimmungsbescheid angemeldet. Dadurch reduziert sich der Aufwand für Genehmigung, Dokumentation und Prüfung erheblich. Zwar könnten Produkte anderer Hersteller grundsätzlich ebenfalls zugelassen werden; dies würde jedoch zu einem Zeitverzug von mindestens einem Jahr führen und zugleich eine aus Sicht der AG nicht vertretbare Doppelbeschaffung verursachen.
Ausschlaggebend ist insbesondere, dass ausschließlich die Weichenheizungen der Pintsch GmbH mit der an der Haltestelle Sengelmannstraße vorhandenen Mess- und Leittechnik kompatibel sind. Auf dieser Grundlage wurde ein einheitliches Ersatzteilmanagement etabliert, das Beschaffung, Lagerhaltung sowie Schulung und Qualifizierung des Instandhaltungspersonals umfasst. Ein Systemwechsel würde daher nicht nur erhöhte Instandhaltungszeiten und -kosten verursachen, sondern weit über die bei einem gewöhnlichen Produktwechsel üblichen Aufwendungen hinausgehen.
Die AG stützt die angenommene Ausschließlichkeit nicht allein auf Mehrkosten. Maßgeblich ist vielmehr, dass bei Beschaffung eines anderen Systems die vorhandene und funktionsfähige Mess- und Leittechnik faktisch ein zweites Mal beschafft, installiert und betrieben werden müsste. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Belastungen würden die verfügbaren Ressourcen wesentlich beeinträchtigen. Eine genaue Quantifizierung ist aufgrund bestehender Unsicherheiten nicht möglich; der Mehraufwand wird jedoch als erheblich bewertet. Vergaberechtlich ist die AG nicht verpflichtet, bestehende und voll funktionsfähige Anlagen zu ersetzen, um ein alternatives Produkt einsetzen zu können.
Hinzu kommt, dass die Weichenheizungen der Pintsch GmbH ausschließlich innerhalb der Betriebstechnik dieses Herstellers steuerbar und kompatibel sind. Andere Systeme erfordern eine jeweils eigene, angepasste Mess- und Leittechnik. Deren zusätzliche Beschaffung und Installation wäre nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden. Zudem würden beim Parallelbetrieb zweier voneinander unabhängiger Systeme Schnittstellenrisiken entstehen und die Gesamtfunktionalität des Weichensystems beeinträchtigt werden. Der Einsatz anderer Weichenheizungen wäre daher unter Beibehaltung der bestehenden Infrastruktur objektiv nahezu unmöglich. Insbesondere ist nicht ersichtlich, wie ein Wettbewerber die notwendige Kompatibilität mit der vorhandenen Pintsch-Mess- und Leittechnik bis zum vorgesehenen Leistungsbeginn Ende März 2027 herstellen könnte. Die Direktvergabe rechtfertigt sich daher maßgeblich aus den zwingenden Anforderungen an die Interoperabilität.
Das Produkt wird ausschließlich durch die Pintsch GmbH selbst bzw. ihre Niederlassungen innerhalb der Europäischen Union vertrieben. Ein eigenständiges Vertriebssystem mit mehreren Vertriebspartnern existiert nicht, sodass auch ein eingeschränkter Wettbewerb auf Vertriebsebene ausgeschlossen ist.