Verfahrensangaben

MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpa...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.11.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG
HRA 1611
Holtmeedeweg 6
26629
Großefehn
Deutschland
DE947
hdoernath@landkreis-aurich.de
+49 494116-7000

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

ATUS GmbH
HRB 57312
Osterbekstraße 90c
22083
Hamburg
Deutschland
DE600
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg,
Deutschland
DE935

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90514000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung
- des kommunalen Anteils der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich erfassten Altpapier
- sowie die Miterfassung der Verkaufsverpackungen aus PPK, die nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden,
durchzuführen.
Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten zwölf Monaten (Sep. 2024 bis Aug. 2025) auf ca. 10.900 t (Gewichtstonnen). Näheres siehe Kap. 3.1.2 dieser Vergabeunterlagen.
Die PPK werden durch die MKW zu einer vom AN zu benennenden Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für PPK in Betracht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2029, sofern er nicht durch den AG oder den AN mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE947

Landkreis Aurich

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird auf die Lösung mit dem höchsten Brutto-Jahresbetrag erteilt, der sich aus dem Verwertungserlös abzgl. des Entsorgungsentgelts und abzgl. der Transportkosten, die sich nach der vorstehenden Formel errechnen, ergibt.

Zuschlagskriterium

Preis
Verwertungserlös

Verwertungserlös für Vermarktung der PPK gem. Preisblatt Pos. 2

Zuschlagskriterium

Preis
Entsorgungsentgelt

Entgelt für die Übernahme und den Transport gem. Preisblatt Pos. 1

Zuschlagskriterium

Kosten
Transport

Die Transportzeit zur Übergabestelle wird mittels eines Routenplaners ermittelt. Näheres siehe Vergabeunterlagen Kap. 2.11.3

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMWV4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.

Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen.
Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können.
Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.

Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach
Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.

Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.

Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

25
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben:
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben:
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, bezufügen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz
Anzugeben ist der Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der drei Jahre.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL2 Angaben zum Umsatz mit vergeichbaren Leistungen
Als vergleichbare Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.
Anzugeben ist der Umsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der drei Jahre.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen!
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft
Der Bieter muss mit dem Angebot für die selbst durchgeführte Tätigkeit zum Abfallschlüssel AVV 15 01 01 oder 20 01 01 einen Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einreichen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.
Ausländischen Unternehmen haben eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen!
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten, AVV 15 01 01 oder 20 01 01.
Ausländischen Unternehmen haben eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen!
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL3 Referenzen
Es ist mindestens eine Referenz über die Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen einzureichen, mit Angabe von Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefon), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.

Finanzierung

Der beauftragte AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle mit positiven Vorzeichen) von Pos. 1 und Pos. 2 brutto in EUR/a gemäß Preisblatt mal der Mindestvertragslaufzeit. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist spätestens vier Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen. Für Näheres hierzu siehe §11 des Entsorgungsvertrags in den Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung