Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Leistungen zur Bewirtschaftung des Laborgeräteparks der Kreisklinik Wörth a. d. Donau. Der Auftrag umfasst insbesondere die Betreuung, Instandhaltung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der vorhandenen Laborgeräte einschließlich der damit verbundenen Service- und Unterstützungsleistungen.
Der Auftraggeber sucht einen Kooperationspartner zur Umsetzung eines technischen Labormanagements im Sinne der Beschaffung von Laborgeräten für ausgewählte Bereiche im Krankenhauslabor sowie den gleichen Partner zur Leistungserbringung von Fremdversandparametern. Aktuell wird der Laborbetrieb für die Kliniken grundsätzlich im Eigenbetrieb und zusätzlich durch den Fremdversand von Spezialanalytik an einen externen Partner gewährleistet. Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens soll ein Partner für die zukünftigen gebündelten Beschaffungsprozesse der Inhouse-Geräteplattformen und des Fremdversandes gefunden werden.
Siehe Wertungsmatrix in den Vergabeunterlagen
Die Bindefrist beträgt drei Monate beginnend mit dem Ende der Angebotsfrist.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden;
Siehe § 123 GWB.
Siehe § 124 GWB.
1. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)2. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§123,124 GWB nicht vorliegen.3. Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach §125 GWB stattgefunden hat..4. Formblatt L 127 - Eigenerklärung Bezug Russland
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2023, 2024, 2025
Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2023, 2024, 2025
Eigenerklärung (gemäß Vorlage) zur Anzahl der Beschäftigten, gegliedert nach Berufsgruppen für die Jahre 2023, 2024, 2025 gem. beigefügtem Muster. Mindestanforderung: der Bieter verfügt über mindestens 1 Facharzt / Fachärztin für Laboratoriumsmedizin und mindestens 1 Facharzt / Fachärztin für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Eigennachweis (gemäß Vorlage) über mindestens 1 Referenzauftrag, der sämtliche folgende Anforderungen (kumulativ) erfüllt:- Erbringung von Laborleistungen für ein Krankenhaus mit mind. 100 Planbetten- Leistungen über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten (ab 09/2023) erbracht