Die Stadt Grevenbroich plant den Neubau des Vereins- und Sportlerheims im Stadtteil Wevelinghoven. Der Auftrag umfasst die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung - ELT) nach § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 mit entsprechenden Besonderen Leistungen.
Die Stadt Grevenbroich plant, ein Vereins- und Sportlerheim auf dem Sportplatzgelände an der Hemmerdener Straße in Wevelinghoven zu errichten (Bauvorhaben). Das Bauvorhaben teilt sich in zwei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt werden zwei Umkleiden jeweils mit den zugehörigen Sanitärräumen (WC und Duschen) errichtet. Im zweiten Bauabschnitt werden ein Vereinsraum, der für Veranstaltungen und gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden soll sowie eine dazugehörige Küche mit Vorratsraum ergänzt.
Hauptnutzer wird der Sportverein BV 1913 Wevelinghoven sein. Das bisherige Umkleidegebäude aus dem Jahre 1968 konnte den Bedarf des Vereins an Spieltagen, Veranstaltungen und Versammlungen aufgrund des begrenzten Platzangebots nicht mehr decken. An Tagen mit hohem Spielbetrieb musste der Verein auf die Umkleidekabinen an dem nah gelegten Tennisverein ausweichen, um getrennte Umkleidekabinen und Sanitäranlagen für die Spieler/innen sowie für die Schiedsrichter/innen bereitzustellen.
Das bisherige Umkleidegebäude wurde zugunsten des zukünftigen Neubaus bereits im Juli 2025 abgebrochen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 300 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 1.526.00 EUR (netto) für den ersten Bauabschnitt und 895.200 EUR (netto) für den zweiten Bauabschnitt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung - ELT) nach § 55 HOAI mit entsprechenden Besonderen Leistungen.
Gewertet wird die Summe aus dem Honorar für die Grundleistungen, die abgefragten besonderen Leistungen und den gesamten Nebenkosten.
Gewertet werden die Unterkategorien "Ressourcen- und Kapazitätsplanung", "Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement" und "Herangehensweise an die Aufgabenstellung"
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise und getrennt nach Bauabschnitten. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 im Hinblick auf den ersten und den zweiten Bauabschnitt in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphase 3 (Stufe 2) , die Leistungsphase 4 (Stufe 3), die Leistungsphase 5 (Stufe 4), die Leistungsphasen 6 und 7 (Stufe 5), die Leistungsphase 8 (Stufe 6) sowie die Leistungsphase 9 (Stufe 7). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.2. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.