Am Flughafen München sind stationäre Anlagen zur Gepäckabfertigung gemäß § 6 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) als zentrale Infrastruktureinrichtungen in der Flughafenbenutzungsordnung ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere die Gepäckförderanlagen im Terminal 1, der Halle F sowie im Zentralgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die technische Betreuung der gesamten Netzwerkinfrastruktur dieser Gepäckförderanlagen. Die Leistung umfasst die Wartung, Instandhaltung und Ersatzteilhaltung der eingesetzten Netzwerkkomponenten sowie die Unterstützung des Instandhaltungspersonals des Auftraggebers im Rahmen des First-Level-Supports. Darüber hinaus sind umfassende Second- und Third-Level-Supportleistungen für die verbauten Komponenten von Alcatel-Lucent, Fortinet und der Aruba ClearPass Umgebung zu erbringen.
Einmalige Verlängerung um zwei Jahre
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.