- Angaben zu Referenzen, die die Ausführung von Leistungen im geförderten Breitbandausbau in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Leistungen müssen insbesondere folgenden Leistungsumfang enthalten (km Tiefbau, LWL-Verlegung und Montage, Errichtung von FttB-Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene und geforderte Leistungsspektrum erfassen. Dies gilt auch für die Ausführungsplanung leitungsgebundener Netze.
- Die Referenzen müssen im geförderten Breitbandausbau und müssen mindestens folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Auftraggeber
- Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers
- Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, NU, Arge), - Ort der Ausführung
- Ausführungszeit (nur Aufträge innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre)
- Stichwortartige Benennung des erbrachten Leistungsbildes. Das Leistungsbild muss umfassen: Tiefbau, LWL
Verlegung (Einblasen und Montage), Errichtung von FttB-Hausanschlüssen, Ausführungsplanung (leitungsgebundenes
Netz), Vermessung (offener Kabelgraben) und die Dokumentation. Tiefbau, LWL-Verlegung und Ausführungsplanung müssen in einer gemeinsamen Referenz erbracht worden sein.
- Auftragswert der beschriebenen Leistung in EUR (netto)
- Geforderte Mindeststandards:
Für Los Nord 1, auf welches der Bieter ein Angebot abzugeben beabsichtigt, müssen mindestens drei der Referenzen jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 1.300 FTTB-Hausanschlüsse errichtet worden sein,
- mindestens 170,5 km Trassenlänge gebaut,
- ein GIS und CAD-System zur Übermittlung der Vermessungsdaten eingesetzt und
- die Ausführungsplanung erstellt worden sein.
- Das jeweilige Referenzprojekt muss abgeschlossen sein
Für Los Süd 2, auf welches der Bieter ein Angebot abzugeben beabsichtigt, müssen mindestens drei der Referenzen jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 3.300 FTTB-Hausanschlüsse errichtet worden sein,
- mindestens 199 km Trassenlänge gebaut,
- ein GIS und CAD-System zur Übermittlung der Vermessungsdaten eingesetzt und
- die Ausführungsplanung erstellt worden sein.
- Das jeweilige Referenzprojekt muss abgeschlossen sein
Für Los Süd 3, auf welches der Bieter ein Angebot abzugeben beabsichtigt, müssen mindestens drei der Referenzen jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 2.430 FTTB-Hausanschlüsse errichtet worden sein,
- mindestens 188 km Trassenlänge gebaut,
- ein GIS und CAD-System zur Übermittlung der Vermessungsdaten eingesetzt und
- die Ausführungsplanung erstellt worden sein.
- Das jeweilige Referenzprojekt muss abgeschlossen sein
Für Los Nord 4, auf welches der Bieter ein Angebot abzugeben beabsichtigt, müssen mindestens drei der Referenzen jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 388 FTTB-Hausanschlüsse errichtet worden sein,
- mindestens 147 km Trassenlänge gebaut,
- ein GIS und CAD-System zur Übermittlung der Vermessungsdaten eingesetzt und
- die Ausführungsplanung erstellt worden sein.
- Das jeweilige Referenzprojekt muss abgeschlossen sein
Ein Zuschlag auf beide Lose kann nur erteilt werden, sofern der jeweilige Mindeststandards für jedes Los gesondert nachgewiesen wird.
Die Ausführung der Referenzprojekte muss als Generalunternehmer oder Hauptauftragnehmer erfolgt sein. Sollten sie diese Leistungen als Nachunternehmer durchgeführt haben, benötigen wir einen Nachweis, dass diese Leistungen eigenständig erbracht worden sind.
Von den zuvor genannten drei Referenzprojekten je Los müssen mindestens zwei im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband umgesetzt worden sein, wobei auch die Erstellung der Netzdokumentation nach dem Bundesförderprogramm Leistungsbestandteil des Auftragnehmers gewesen sein muss.
- Die Eignung für die Erbringung dieser Leistungen kann auch durch Referenzen nachgewiesen werden, die außerhalb des Bundesförderprogramms Breitband erbracht wurden, wenn die Referenzen in Bezug auf die gemäß dem Bundesförderprogramm Breitband geforderten Netzdokumentationsleistungen, wie sie sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten
- Außerdem müssen mindestens zwei Referenzprojekte als Leistung des Auftragnehmers die Koordination von Material beinhalten, wobei dies nicht zwingend Bestandteil der beiden im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband (oder vergleichbar im o.g. Sinne) umgesetzten Referenzprojekte sein muss. Die beiden Referenzen über die Materialkoordination können alternativ auch durch das dritte der zuvor geforderten Referenzprojekte, sowie ein viertes Referenzprojekt, welches die oben genannten Mindestanforderungen im Übrigen erfüllen muss, nachgewiesen werden