Der Auftrag umfasst die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI (Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9) für die Teilsanierung, den Teilabriss und den Teilneubau der Grundschule Bönebüttel.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Komplex der örtlichen Grundschule zukunftsfähig umzugestalten und an moderne pädagogische Standards anzupassen. Hierzu ist der Teilabriss des Altbestandes, ein Teilneubau sowie eine Teilsanierung des verbleibenden Bestandes geplant. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Planungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 2 - 9 zu vergeben.
Unterkriterien:a) Gesamthonorar: 45%b) Stundensatz: 5%
Unterkriterien:a) Persönliche Referenzen des Projektleiters: 20%b) Berufserfahrung des Projektleiters: 10%
Unterkriterien:a) Konzept: Organisations- und Personalstruktur, örtliche Präsenz: 10%b) Konzept: Zeitplanung und Kostenkontrolle: 10%
Es bestehen folgende Leistungsstufen:- Stufe 1: LPH 2-3 - Stufe 2: LPH 4-5 - Stufe 3: LPH 6-9Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 05) sowie die Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage 09) auszufüllen und einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 10 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vorgaben in Ziff. 6.2 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens (Anlage 11) einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Vorgaben Ziff. 6.3 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 15) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 7.8 der Vergabeunterlage verwiesen. e) Zuschlagsvorbehalt Erstangebote: Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Zusätzliche Informationen: Näheres s. Ziff. 6.1 und Ziff. 7.2 der Vergabeunterlage.
siehe §§ 123, 124 GWB
Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ist.Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig), die nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens seit dessen Bestehen. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage 06).
Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von insgesamt 600.000 EUR netto.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Auftragsfall eine dem Auftrag entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird:i) Personenschäden 2.000.000 EUR.ii) Sachschäden 2.000.000 EUR.iii) Vermögensschäden: 2.000.000 EUR.iv) Die geforderten Deckungssummen müssen jeweils mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen.
Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage 07).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Auftraggeberin wird vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Anforderungen einfordern.
Benennung von maximal 10 Referenzen (Referenzen des Unternehmens) für Planungsleistungen in den Jahren 2016-2026, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Die einzureichenden Referenzen des Bewerbers haben folgende Angaben zu enthalten: - Benennung des Auftraggebers (Kontaktdaten des Ansprechpartners); - Beschreibung des Projektes; - Projektvolumen; - Honorarzone;- Zeitraum der Leistungserbringung (inkl. abgeschlossene Leistungsphasen) (s. bereitgestelltes Formblatt Anlage 08). Mindestvoraussetzungen sind 3 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale kumulativ aufweisen: - Fachplanung Technische Ausrüstung im Bereich Bildungsbauten oder Planungsleistungen bei Gebäuden mit ähnlichen planerischen Anforderungen;- Mindestens Honorarzone III;- Bauvolumen (KG 400): mind. 1.000.000 EUR netto; - Ausführung und Abschluss mindestens LPH 2-8. Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens, nicht auf einzelne Mitarbeiter oder Führungskräfte. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV).
Studien- und Ausbildungsnachweise des Projektleiters: Verbindliche Benennung des Projektleiters und Darlegung seiner fachlichen Qualifikation. Mindestvoraussetzungen: Qualifikationsnachweis des Projektleiters: Vorlage eines Nachweises über die Berufsqualifikation als Ingenieur oder gleichwertig.