Geplant ist der Ersatzneubau der Schwimmhalle "Aqua Siwa" in Ratzeburg als zweigeschossiger Neubau mit Schwimmerbecken und Mehrzweckbecken. Das Schwimmerbecken ist mit einem Hubboden und einer Sprunganlage ausgestattet. Der Neubau wird als Massivbau mit Holzdachkonstruktionen und Stahlfachwerk in den Hallenbereichen errichtet. Das Gebäude umfasst ca. 3.331 m² Bruttogrundfläche (BGF) sowie die erforderlichen Technik-, Verkehrs- und Nebenflächen. Der bestehende Hallenbadbetrieb bleibt bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus aufrechterhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung sind alle Arbeiten zur Herstellung der Gründungspfähle.Die Leistungen umfassen:- Baustelleneinrichtung für das eigene Gewerk inkl. Lagerflächen für Erdaufhaldung,- Erdaushub und Errichten von Arbeitsebenen für das eigene Gewerk,- Wasserhaltungsmaßnahmen,- Herstellung der Pfahlgründung.
Wesentliche Leistungen und Mengen:1 Pfahlgründung, Vollverdrängungsbohrpfahl 3.200,00 m2 Kappen der Pfahlköpfe, VB-Pfähle 174,00 Stk3 Aushub Lösen und Laden 1.300,00 m4 Entsorgung Aushubmaterial 2.250,00 to5 Vakuumfilteranlage für Baugrube mit ca. 2.300 m² Grundfäche 1,00 Stk
Preis
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
BIG Städtebau GmbH, Büro KielEckernförder Straße 21224119 Kronshagen
Nachforderungen gem. § 16a EU VOB/A
Eigenerklärung (Formblatt 124) oder Präqualifizierung (Formblatt 213).
Eigenerklärung (Formblatt 124):Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Oder Präqualifizierung (Formblatt 213).
Der Bewerber/Bieter muss nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind,entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubteBerufsausübung nachweisen. Dabei sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungenoder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der RL 2014/24/EU zu beachten.
Es besteht auch die Möglichkeit eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Eigenerklärung (Formblatt 124):Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.