Verfahrensangaben

Region Hannover - Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.11.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Region Hannover
DE 217952851
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Deutschland
DE929
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-0
+49 511220074-99

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

bbt Rechtsanwälte und Steuerberater GmbH
DE259528735
Theaterstraße 16
30159
Hannover
Deutschland
DE929
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
+49 511220074-0
+49 511220074-99
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306
+49 4131-152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34121100-2
50113000-0
71630000-3
63712000-3
80511000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Region Hannover ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Hannover. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern führt sie seit dem Jahr 2023 das Projekt "ALBUS - Integration von autonomen Linienbussen in der Region Hannover" durch. Das Vorhaben wird durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Der derzeitige Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2027
Im Rahmen des Projekts sollen Elektrobusse mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion beschafft und unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen erprobt werden. Ziel des Vorhabens ist daher nicht allein die Beschaffung von Fahrzeugen, sondern insbesondere deren Einsatz und Erprobung im öffentlichen Personennahverkehr.
Der Betrieb der Fahrzeuge soll durch ein von der Region Hannover bestimmtes Verkehrsunternehmen erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist hierfür die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Region Hannover bleibt Auftraggeberin des vorliegenden Vergabeverfahrens.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Beschaffung von Elektrobussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion sowie deren Erprobung einschließlich der hierfür erforderlichen Betriebs-, Unterstützungs- und sonstigen Dienstleistungen.
Die Fahrzeugbeschaffung und die Erprobung der Fahrzeuge bilden eine rechtlich und wirtschaftlich zusammengehörende Gesamtleistung. Die sichere und genehmigungskonforme Erprobung setzt ein enges Zusammenwirken der Fahrzeugtechnik, der automatisierten oder autonomen Fahrfunktion sowie der im Rahmen des Erprobungsbetriebs wahrzunehmenden Halter-, Genehmigungs-, Betriebs- und Unterstützungsaufgaben voraus. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, diese Leistungen einheitlich an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Innerhalb dieses einheitlichen Beschaffungsvorhabens erfolgt die Fahrzeugbeschaffung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Die für die Erprobung der Fahrzeuge erforderlichen Dienstleistungen sind ebenfalls Bestandteil des einheitlichen Beschaffungsvorhabens, werden jedoch außerhalb der Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugbeschaffung in einer gesonderten Vereinbarung für die jeweils vorgesehene und notwendige Vertragsdauer geregelt.
Die Einzelheiten der technischen und funktionalen Anforderungen an die Fahrzeuge sowie der im Zusammenhang mit der Erprobung zu erbringenden Leistungen werden in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase näher bestimmt.

Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen des Projekts zunächst zwei automatisierte bzw. autonome Elektrobusse verbindlich zu beschaffen. Diese beiden Fahrzeuge bilden grundsätzlich die Mindestabnahmemenge. Die Beschaffung wird aus Fördermitteln finanziert; der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2027. Die Verpflichtung zur Mindestabnahme steht daher unter der Voraussetzung, dass die hierfür vorgesehenen Fördermittel innerhalb des Förderzeitraums abgerufen werden können. Können die Fördermittel aufgrund des Ablaufs des Förderzeitraums oder aus sonstigen, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden förderrechtlichen Gründen nicht mehr in Anspruch genommen werden, entfällt die Verpflichtung zur Mindestabnahme insoweit.
Soweit nicht bereits für den autonomen Betrieb genehmigte Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis gemäß § 1e Abs. 4 StVG bzw. einer Typgenehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 verfügbar sind, sollen die Fahrzeuge nach derzeitigem Stand auf Grundlage einer Erprobungsgenehmigung gemäß § 1i StVG i. V. m. § 16 AFGBV eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen für den vorgesehenen Erprobungsbetrieb geeignet und genehmigungsfähig sein.
Die Rahmenvereinbarung soll die Möglichkeit eröffnen, auf technische und genehmigungsrechtliche Entwicklungen während ihrer Laufzeit zu reagieren. Der Auftraggeber soll insbesondere berechtigt sein, die zunächst beschafften Fahrzeuge nach Maßgabe der Vertragsbedingungen gegen weiterentwickelte, für einen möglichen Regelbetrieb genehmigte Fahrzeuge auszutauschen und bei Bedarf ein weiteres Fahrzeug abzurufen. Unter Berücksichtigung der zwei zunächst zu beschaffenden Fahrzeuge, deren möglichem Austausch und eines weiteren Abrufs können insgesamt höchstens fünf Fahrzeuge Gegenstand der Fahrzeugbeschaffung werden. Über die Mindestabnahme von zwei Fahrzeugen hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Niederflur-Linienomnibusse mit einer Länge von ca. 8,30 m bis 12,20 m und einer Breite von ca. 2,40 m bis 2,55 m. Vorgesehen sind insbesondere zwei Einstiegstüren, mindestens ein Rollstuhlplatz, mindestens eine elektrische Rollstuhlrampe, mindestens zwei behindertengerechte Sitzplätze und mindestens 15 Sitzplätze. Die weitergehenden technischen und funktionalen Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Die zunächst beschafften Fahrzeuge sollen unter realen Verkehrs- und Betriebsbedingungen im öffentlichen Straßenraum erprobt werden. Vorgesehen ist ein Zusammenwirken zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und dem vom Auftraggeber eingesetzten Verkehrsunternehmen. Die Vorbereitung und Durchführung der Erprobung hat unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfolgen, insbesondere der einschlägigen Vorschriften des StVG und der AFGBV sowie der Vorgaben und Nebenbestimmungen der zuständigen Behörden.
Nach dem derzeit vorgesehenen Leistungsmodell soll der Auftragnehmer während der Erprobungsphase die wesentlichen halterbezogenen Pflichten übernehmen und voraussichtlich Halter der Fahrzeuge sein. Hierzu gehören insbesondere die Beantragung und Aufrechterhaltung einer erforderlichen Erprobungsgenehmigung, die Sicherstellung des erforderlichen Versicherungsschutzes, die Mitwirkung an bzw. Durchführung erforderlicher Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Wahrnehmung der für den sicheren Erprobungsbetrieb erforderlichen Aufgaben.
Der Auftragnehmer übernimmt ferner die technische Betreuung der Fahrzeuge und der automatisierten bzw. autonomen Fahrfunktion, stellt die Technische Aufsicht bereit und schult bzw. weist das eingesetzte Fahr- und Sicherheitsfahrpersonal ein. Der operative Fahr- und Betriebsdienst sowie die Bereitstellung des erforderlichen Fahr- bzw. Sicherheitsfahrpersonals erfolgen durch die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG oder ein anderes von der Region Hannover beauftragtes Verkehrsunternehmen. Die abschließende Rollen- und Aufgabenverteilung wird in der Angebotsphase unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen konkretisiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung wird auf die unter Nr. I.2.1 dargestellten Abruf- und Austauschmöglichkeiten verwiesen. Es wird von einer Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu vier Jahren ausgegangen. Für die Erprobung der Fahrzeuge ist zunächst von einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten auszugehen.
Während der Mindestvertragslaufzeit soll eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein. Für die anschließenden Vertragszeiträume ist eine Verlängerungs- und Kündigungsregelung vorgesehen, die den Parteien eine angemessene Beendigungsmöglichkeit eröffnet.
Die Einzelheiten zu Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung werden mit den Vertragsunterlagen der Angebotsphase festgelegt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Deutschland
DE929

Lokale Betriebsleistungen erfolgen in dem für die Erprobung vorgesehenen Betriebsgebiet sowie auf dem diesem zugeordneten Betriebshof des eingesetzten Verkehrsunternehmens.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Anschaffungspreis der Fahrzeuge und Dienstleistungsentgelte für die Erprobung der Fahrzeuge

Anschaffungspreis der Fahrzeuge und Dienstleistungsentgelte für die Erprobung der Fahrzeuge

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lastenheftkonformität - Konstruktion und Ausstattung Bus

Lastenheftkonformität - Konstruktion und Ausstattung Bus

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lastenheftkonformität - automatisierte oder autonome Fahrfunktionen

Lastenheftkonformität - automatisierte oder autonome Fahrfunktionen

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung wird auf die unter Nr. I.2.1 dargestellten Abruf- und Austauschmöglichkeiten verwiesen. Es wird von einer Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu vier Jahren ausgegangen. Für die Erprobung der Fahrzeuge ist zunächst von einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten auszugehen.
Während der Mindestvertragslaufzeit soll eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein. Für die anschließenden Vertragszeiträume ist eine Verlängerungs- und Kündigungsregelung vorgesehen, die den Parteien eine angemessene Beendigungsmöglichkeit eröffnet.
Die Einzelheiten zu Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung werden mit den Vertragsunterlagen der Angebotsphase festgelegt.

Zusätzliche Angaben

VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters.

XII. Form des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben.
Hinweis zur Einreichung der Unterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument").
Dateiformatvorgaben:
- Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen.
- Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden.
Abweichende Formate:
- Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann.
Ausschlussrisiko:
- Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht.

XIII. Auswahl der Bewerber
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.

XIV. Fragen zum Teilnahmewettbewerb
Anfragen können unter:
http://www.dtvp.de/Center
gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.
Hinweis:
- Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.
- Der Auftraggeber bittet alle interessierten Unternehmen Bieterfragen so rechtzeitig einzureichen, dass eine Beantwortung durch den Auftraggeber rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist möglich ist.
- Der Auftraggeber bittet daher Bieterfragen bis spätestens zum 28.10.2026 zu stellen, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden.
Nutzen Sie bitte die Anlage A8 - Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 17 VgV.
Das Verfahren gliedert sich in einen Teilnahmewettbewerb und das anschließende Verhandlungsverfahren. Im Teilnahmewettbewerb weisen die Bewerber ihre Eignung, insbesondere ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, nach. Nach Prüfung der Eignung wählt der Auftraggeber ggf. die Bewerber aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nicht berücksichtigte Bewerber werden über die Gründe informiert.
Die ausgewählten Bewerber werden als Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots aufgefordert. Vorgesehen sind zudem Präsentationen und ggf. Verhandlungsgespräche. Auf Grundlage der Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge nach den Vergabekriterien gebildet. Der Auftraggeber kann die Präsentation auf den Bestbietenden beschränken, per Videokonferenz durchführen oder vollständig darauf verzichten.
Ferner ist eine Bemusterung vorgesehen, die sich voraussichtlich an der Abnahmekontrolle des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Erteilung einer Erprobungsgenehmigung orientiert. Die Einzelheiten werden in der Angebotsphase bekannt gegeben. Auch die Bemusterung kann auf den Bestbietenden beschränkt oder vollständig entfallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, ohne Präsentationen und Verhandlungen unmittelbar auf Grundlage der Erstangebote zuzuschlagen. Soweit erforderlich, können überarbeitete Angebote und weitere Verhandlungsrunden verlangt werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Elektrobusse

Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Entwicklung automatisierter und oder autonomer Fahrfunktionen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Vertragsart

Sonstiger Dienstleistungsvertrag

Energieeffizienz-Richtlinie

Angabe zur Energieeffizienz

Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
GPP-Kriterien
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


IV. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahre

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMWR2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig.

Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

VIII. Kosten/Aufwandsentschädigung
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters.

Der vollständige Teilnahmeantrag ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
1. Abgabetermin: 09.11.2026, 11:00 Uhr
2. Abgabe:
Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine
elektronische Abgabe zugelassen.
Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center)
Der Teilnahmeantrag inklusive aller Anlagen ist über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung sind die eingereichten Unterlagen. Bei der elektronischen Abgabe genügt die einfache Textform nach § 126b BGB.
Eine Abgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene native Bietertool oder über die webbasierte Abgabemöglichkeit, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss kommen!
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads erforderlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die Regelung des § 56 VgV:
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

1. Persönliche Lage des Bewerbers
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-schaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Herstellung und Lieferung von Bussen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) technische Fachkräfte für die Fertigung und Instandhaltung von Bussen (allgemein)
c) technische Fachkräfte für die Fertigung und Instandhaltung von Bussen (speziell im Segment automatisierte / autonome Busse)
d) Entwickler und Ingenieure für die automatisierte / autonome Fahrfunktion
e) Sonstige Beschäftigte
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

3.3 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge)
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

3.4 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge)
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

3.5 Erfahrungsnachweis des Bewerbers
in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (ab 01.10.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Herstellung und Lieferung von Bussen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion) vergleichbar sind.
Es ist mindestens ein (1) Referenzprojekt eines Auftraggebers im Sinne des § 98 GWB zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn
- mindestens ein (1) Bus (Bus = mindestens 8 Meter Fahrzeuglänge, 15 Fahrgastsitzplätzen), UND (kumulativ)
- im Raum des EWR, inkl. der Schweiz und dem Vereinigten Königreich,
in Betrieb genommen und zugelassen wurde UND (kumulativ)
- sich in einem vergleichbaren Erprobungsbetrieb für automatisierte oder autonome Fahrfunktionen befunden haben muss oder befindet; als vergleichbar gilt insbesondere ein Erprobungsbetrieb auf Level 4 entsprechend § 1i StVG in Verbindung mit § 16 AFGBV.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im auftragsrelevanten Bereich (Herstellung und Lieferung von Bussen) (2023, 2024, 2025).
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall:
- Der Bieter erklärt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.
- Bei einer Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis:
- Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
- In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
- Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall:
- Der Bieter erklärt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.
- Bei einer Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis:
- Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend.
- In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten.
- Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Tariftreueerklärung NTVergG

Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.

- Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots)
- Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung