Die landseitigen Baugrundaufschlüsse für die Brückentrasse westlich des Köhlbrands können nach den 6 unterschiedlichen Veranlassungen aufgeteilt werden. Im Folgenden werden die unterschied?lichen Veranlassungen den zugehörigen Teilprojekten (TP) zugeteilt: - Verkehrsknoten West (KNW) Dammbauwerke und Pfahlprobebelastungsflächen (PPB-Flä?chen) - TP01W ? Verkehrsknoten West Ingenieurbauwerke - TP02 - Strombrücke West (SBR West) und Pfahlprobebelastungsflächen - TP03W - Strombrücke West Landgewinnung - TP03LG - Strombrücke West Hilfsstützen - TP03HS - Rückbau alte Köhlbrandbrücke (KBB) - TP05 Die Erkundungen im Westen der Köhlbrandquerung umfassen die Bereiche Waltershof, Rugenber?ger Schleuse und Landbereich Pylon West. Die Lage der zugehörigen Aufschlüsse ist den Lageplänen der Anlagen 1.1 und 1.2 zu entnehmen. Die Mengen des beiliegenden Leistungsverzeichnisses sind als Kalkulationsgrundlage heranzuzie?hen. Im Rahmen der fortlaufenden Planung können sich die Anzahl der Aufschlüsse bereichsweise reduzieren oder erhöhen und in der Lage verschieben.
Im Rahmen der Baugrundhauptuntersuchung sind für die Köhlbrandquerung im Bereich Rugenberger Hafen, Übergang Waltershof, 11 Bohrungen und 14 Drucksondierungen geplant (TP03W und TP03HS). Für den KNW im Bereich Waltershof sind 96 Bohrungen und 95 Drucksondierungen geplant (TP01W und TP02). Für den Rückbau der alten KBB im Bereich Waltershof und der Rugenberger Schleuse sind 7 Boh?rungen sowie 7 Drucksondierungen geplant (TP05). Im Bereich der Landgewinnung Pylon West sind 3 Bohrungen sowie 3 Drucksondierungen vorgese?hen (TP03LG). Für die Erkundung der Pfahlprobebelastung im Bereich Waltershof, Rugenberger Schleuse und Pylon West sind 3 Bohrungen und 3 Drucksondierungen geplant. Diese Aufschlüsse werden zum Teil auch zur Erkundung von BE-Flächen mitgenutzt (TP03W). Bisher sind insgesamt folgende Baugrundaufschlüsse vorgesehen: - 120 Trockenbohrungen (B) mit voraussichtlichen Bohrtiefen zwischen 20 m und 80 m. In Ab?hängigkeit von den Bohrergebnissen, dabei ist die Tiefenlage des anstehenden Glimmertons entscheidend, kann im Einzelfall auch eine Verlängerung der Bohrung über die geplante Bohr?tiefe hinaus erforderlich werden. - 122 Spitzendrucksondierungen (CPT) bis zur Geräteendauslastung. Die Lage der geplanten Ansatzpunkte der Baugrundaufschlüsse sind den Lageplänen der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Von den Bohrplänen abweichende Ansatzpunkte können sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, behördlichen Auflagen, technischer Ausführbarkeit sowie aufgrund von Kampfmittelthematiken ergeben. Im Rahmen der Trockenbohrungen werden an ausgewählten Standorten Grundwassermessstellen (GWM) (4,0 Zoll-PVC) ausgebaut. Die GWM dienen später der kontinuierlichen Erfassung der Grund?wasserstände im gesamten Untersuchungsgebiet. Die Koordinaten der geplanten Aufschlüsse und die erforderlichen Aufschlusstiefen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Bohrüberwachung (BÜ) erfolgt durch die Büros Kempfert Geotechnik und Baugrund Stralsund.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, Bedarfspositionen fließen mit 100 % ihres Gesamtpreises in die Wertung ein, Stundensätze fließen mit den im Leistungsverzeichnis eingetragenen Vordersätzen in die Wertung eine - die Vordersätze fließen nicht in die Auftragssumme ein. Der Zuschlag erfolgt je Los auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
Die Leistungen für die landseitige Baugrunderkundung für die neue Köhlbrandbrücke werden in zwei Losen ausgeschrieben:Es gibt keine Losbeschränkung. Bieter können beide Lose anbieten.Falls das aus Kapazitätsgründen für Bieter nicht in Betracht kommt, wird zusätzlich eine Wahlmöglichkeit eingeräumt. Für den Fall, dass ein Bieter in beiden Losen der wirtschaftlichste Bieter ist, aber nur ein Los ausführen kann oder möchte, muss er dies bereits bei Angebotsabgabe mitteilen. Eine entsprechende Abfrage ist in den Angebotsunterlagen (Angebotsformblatt) enthalten.
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Es dürfen keine Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebot anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
gem. § 124 GWB
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Bieter erklärt, dass er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.
Angaben zu mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den vergangenen fünf Kalenderjahren. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte zu dem hier aus?geschriebenen Projekt nachgewiesen werden. Jedes der benannten Referenzprojekte muss die nachfolgenden Mindestanforderun?gen erfüllen:- Durchführung von Trockenbohrungen gemäß DIN EN ISO 22475-1 bei ähnlichen Baugrundverhältnissen,- Durchführung von Drucksondierungen gemäß DIN EN ISO 22476 1 bei ähnlichen Baugrundverhältnissen,- Mindestens 50 Bohrungen mit insgesamt mindestens 2.500 Bohrmetern, wobei mindestens 10 Bohrungen jeweils eine Tiefe von mindestens 50 m aufweisen müssen.
Zertifizierung des Unternehmens nach Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 120-1 (Qualifikationsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau)
keine
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zum Ablauf der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten: a) Personenschäden EUR 5.000.000,00, 2fach-jahresmaximiertb) Sach- und Vermögensschäden EUR 3.500.000,00 2fach-jahresmaximiert