Die Freihafenelbbrücke (FHEB) wurde durch einen Schiffsanprall am 28.10.2025 beschädigt. Nachfolgende Untersuchungen und Überprüfungen der HPA haben ergeben, dass die Brücke nicht vor Ort reparabel ist, nicht mehr verkehrssicher genutzt werden kann und das Mittelteil schnellstmöglich ausgebaut werden muss. Die Straße inkl. Fuß- und Radweg und die mittlere Schiffsdurchfahrt sind gesperrt.Im selben Zeitraum wurde bei Untersuchungen an verschiedenen Bauwerken in der Trasse Neue Elbbrücken (B4/B75) festgestellt, dass diese Bauwerke in einem schlechteren Zustand sind, als bisherige Prüfungen erwarten ließen. Dies führt dazu, dass in den kommenden Jah-ren immer wieder mit unterschiedlichen, erheblichen Einschränkungen an den Bauwerken dieser Trasse für Reparatur- und Ertüchtigungsarbeiten zu rechnen ist. Die zeitliche Überlagerung mit den Folgen der Schiffshavarie und die zu beobachtenden verkehrlichen Auswirkungen erzeugen eine besondere zeitliche Dringlichkeit für eine Abhilfe. Sperrungen im Bereich der Neuen Elbbrücken führen zu deutlich eingeschränkten Verkehrskapazitäten, die über einen mehrjährigen Zeitraum zu den relevanten Tageszeiten zu Ver-kehrsverhältnissen führen, die weder für den Pendler- noch für die Verkehre des Hamburger Hafens hinnehmbar sind. Um Abhilfe zu schaffen ist geplant, einen Brückenzug unmittelbar westlich der Neuen Elbbrücken errichten. Die Brücke soll Ende 2027 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Bau und die integrierte Planung eines Brückenzuges über die Norderelbe in Hamburg. Für eine schnelle Herstellung des Brückenzuges werden Brückengeräte für die militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung genutzt. Der Brückenzug wird als Einfeldträger-Kette aus D-Brücken und S-Brücken in Abhängigkeit von der erforderlichen Stützweite ausgebildet. Diese Brückenelemente werden von der Auftraggeberin voraussichtlich vom Bund gemietet.Es wird ein Vertragspartner gesucht, der die laufenden Planungen in der Entwurfsplanung übernimmt und fortsetzt (Stufe 1 der Beauftragung) sowie nach Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft zur Realisierung einer Behelfsbrücke voraussichtlich Ende November 2026 mit den Bauarbeiten beginnt (Stufe 2 der Beauftragung) und diese bis Ende 2027 abschließt.
Der Auftragnehmer hat auf Basis der vorhandenen Unterlagen eine ausführungsreife Planung zu entwickeln und parallel die erforderlichen Leistungen zur Kampfmittelfreimachung zu erbringen. Dies umfasst die Prüfung und Fortschreibung von Räumkonzepten, Sondierungsmaßnahmen zur Befreiung von Kampfmittelverdacht sowie ggf. die technische Unterstützung der fachgerechten Räumung und Entsorgung vorhandener Kampfmittel unter Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die Planung für die Ausführung beinhaltet insbesondere die Freimachung von Bewuchs, Bodenbelägen und sonstiger Bausubstanz, Erdbaumaßnahmen zur Herstellung der Rampenkörper einschließlich Geländeaufhöhungen, die Planung von Baugrundverbesserungen nach erweiterten Baugrunderkundungen sowie die Dimensionierung erforderlicher Verbaukonstruktionen, insbesondere in Form von rückverankerten Spundwänden oder vergleichbaren Systemen sowie die Planung für den Straßenbau, unterBerücksichtigung der Belastungsklasse 100, einschließlich der Anschlussbereiche. Darüber hinaus sind die Rampenbereiche im Bereich der Widerlager unter Einsatz von Stabilisierungssäulen auszubilden und ein schlüssiges Bauablaufkonzept unter Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen zu entwickeln. Sollten im Laufe der Planung provisorische Flächenbefestigungen oder Baustraßen benötigt werden, sind diese ebenfalls Gegenstand dieser Beauftragung.
die wesentlichen Leistungen sind- Planung ab LPH 3 HOAI- Kampfmittelfreimachung- Gründungsarbeiten / Spezialtiefbau/ Erdstabilisierung (- Erdbaumaßnahmen zur Herstellung der Rampenkörper - Baugrundverbesserungen- Erdbaukonstruktionen, insbesondere in Form von rückverankertenSpundwänden oder vergleichbaren Systemen - Straßenbauarbeiten
I.1 Stundensatz Planungsleistungen (5%)- Geschäftsleitung, Projektleitung (30%)- Projektingenieur (35%)- Sonstige technische Mitarbeitende (35%)
I.2 Zuschlagssatz Bauleistungen (35%)
I.3 Kalkulationsmittellohn, gewerkespezifisch (20%)- gegliedert nach Spezialtiefbau / Gründung Erdbau / Straßenbau
II.1 Bauablaufkonzept mit Terminplanung 30%II.2 Personalkonzept 10%
Das Vertragsmodell ist in zwei Stufen untergliedert. Mit der Zuschlagserteilung werden als Stufe 1 die erforderlichen Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauleistungen einschließlich aller notwendigen Genehmigungen beauftragt.Die optionale Stufe 2 betreffend die bauliche Umsetzung wird beauftragt, wenn (i) gemäß dem Planungsergebnis der Stufe 1 der maximale Zielpreis für die bauliche Umsetzung nicht überschritten wird, (ii) die Hamburgische Bürgerschaft, voraussichtlich Ende November 2026, die bauliche Realisierung der BBN einschließlich der Mittelfreigabe beschließt und (iii) alle notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt sind.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".