Verfahrensangaben

StrB Pfungstadt - TNW

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.10.2026
10.11.2026 12:00 Uhr
19.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Pfungstadt
Stadt Pfungstadt
Kirchstraße 12-14
64319
Pfungstadt
Deutschland
DE716
kbk Rechtsanwälte
strb-pfungstadt@kbk-anwaelte.de
0511 6766930
+4951167669322

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

kbk Rechtsanwälte
kbk Rechtsanwälte
Sextrostraße 1
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Christian Below
strb-pfungstadt@kbk-anwaelte.de
0511 6766930
+4951167669322
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen
06151 12-6603
Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126-603
+49 611327648-534

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50232100-1
34928500-3
34928510-6
34928520-9
34928530-2
34993000-4
45316110-9
50232100-1
50232110-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Pfungstadt (ca. 2.100 Lichtpunkte).
Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Pfungstadt während der Vertragslaufzeit durchführen.

Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen.

Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Pfungstadt (ca. 2.100 Lichtpunkte).
Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Pfungstadt während der Vertragslaufzeit durchführen.

Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn.

Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Umfang der Auftragsvergabe

5.977.480,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
13

Der Vertrag kann höchstens zweimal durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin um jeweils ein Jahr verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kirchstraße 12-14
64319
Pfungstadt
Deutschland
DE716

Erfüllungsort ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Pfungstadt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotspreis

Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätskriterien

Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der abzuschließende Beleuchtungsvertrag stellt gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Stadt bedarfsweise Leistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen abrufen kann. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Gegenstand der mit dem Vertrag geschuldeten Entstörung wird die Einhaltung vertraglich verpflichtender Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nach Störungsprioritäten sein. Auch muss der künftige Auftragnehmer alle zur (temporären) Entstörung benötigten Materialien vorhalten, um diese im Störungsfalle direkt an den Störungsort zu transportieren. Daneben ist ein lokaler Entstördienst zu installieren, der auch Ansprechpartner für Bürgermeldungen sein soll. Um hier eine Diskriminierung zu vermeiden, d.h. insbesondere ortsansässige Unternehmen nicht zu bevorzugen, muss die Vertragslaufzeit so gestaltet werden, dass sich diese Anfangsinvestitionen des Auftragnehmers auch amortisieren können. Dies wäre bei einer Vertragslaufzeit von nur vier Jahren nicht gewährleistet. Entsprechend ist es branchenüblich, dass Beleuchtungsverträge, die europaweit ausgeschrieben werden, eine Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren aufweisen. Die gewählte Grundlaufzeit von 13 Jahren ist außerdem angemessen, um einen sinnvollen Umgang mit Garantiefällen zu ermöglichen und Schnittstellenproblematiken zu vermeiden. Mit den beiden Verlängerungsoptionen wird ein Anreiz zur Vertragstreue gesetzt und eine Kompensationsmöglichkeit etwaiger Verzögerungen bei der Folgebeschaffung geschaffen.

1
11.954.960,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Teil der Leistungserbringung ist der Austausch konventioneller Leuchten gegen energiesparsame LED-Leuchten.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angabe zur Energieeffizienz

Lichtquellen und Betriebsgeräte
Energieeffizienzrichtlinie: Besondere Arbeiten und Dienstleistungen, die nicht unter die umweltorientierte Auftragsvergabe (Green Public Procurement, GPP) fallen
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMQK5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Hessen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Hessen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung können nur im Verhandlungsverfahren zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5) Interessenten können bis zum Ablauf dergesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per E-Mail den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, zur Angebotsaufforderung und zur Aufforderung zur Abgabe des abschließenden Angebots vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge bzw. Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
7)Soweit Teile der Vergabeunterlagen Rechten Dritter unterliegen, vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
8) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
9) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2028 angesetzt.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten (§ 17 Abs. 11 VgV).
11) Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der am Ende des Verfahrens bezuschlagte Gesamtangebotspreis den geschätzten bekannt gegebenen Auftragswert überschreitet, ist der Gesamtwertungspreis die Grundlage zur Berechnung des abrufbaren Höchstwertes im Sinne des vorstehenden Satzes. Ausgeübte Preisanpassungen erhöhen den hypothetischen Maximalauftragswert entsprechend. Die vorstehenden Regelungen tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument B03_Preisblatt und Bauleistungsverzeichnis. Die Auftraggeberin behält sich daher vor, mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 39 Abs. 1 VgV den bekanntgemachten Höchstwert der Rahmenvereinbarung (BT-271) anzupassen.
12) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Das Vorgehen der Vergabestelle bei der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe sind § 123, § 124 GWB zu entnehmen. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§125 GWB) wird hingewiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss einen eigenen Handelsregisterauszug bzw. entspr. Bescheinigung beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung gemäß §§ 123,124 GWB

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss eine eigene Erklärung beifügen. Hierzu ist das Formular im Teilnahmeantrag zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss ein eigenes Unternehmensprofil beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angabe des Nettoumsatzes des bewerbenden Unternehmens im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) in den Jahren 2023, 2024 und 2025, und sofern hiervon abweichend, Nettoumsatz der Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird.

Der Jahresumsatz 2025 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens 400.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.

Bei Bietergemeinschaften muss die Aufstellung den Nettoumsatz jedes Mitglieds einzeln aufführen.

Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, möglichst mit Angabe der Ratingkennziffer.

Bei Bietergmeinschaften ist die Auskunft für jedes Mitglied gesondert beizufügen.

Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. Euro pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nennung und Beschreibung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren.
Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekten gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden.
Mindestanforderungen:
1) Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen.
2) Das Ende eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren zurückliegen.
3) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 36 Monaten oder mehr aufweisen.
4) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 1.000 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben.
5) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben.
6) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung und Rückbau sowie Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
7) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Steuerung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
8) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine energetische Sanierung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.

Sofern mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte lautet wie folgt:
- Projektlaufzeit 120 Monate oder mehr - 5 Punkte;
- Projektlaufzeit 104 - 119 Monate - 4 Punkte;
- Projektlaufzeit 88- 103 Monate - 3 Punkte;
- Projektlaufzeit 72 - 87 Monate - 2 Punkte;
- Projektlaufzeit 56 - 71 Monate - 1 Punkt;
- Projektlaufzeit 36 (Mindestanforderung) - 55 Monate - 0 Punkte.
Dieses Auswahlkriterium wird mit 40 % gewichtet.
- Zahl der betreuten Lichtpunkte 2.000 oder mehr - 5 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.800 und 1.999- 4 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.600 und 1.799- 3 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.400 und 1.599- 2 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.200 und 1.399 Lichtpunkte - 1 Punkt;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.000 (Mindestanforderung) und 1.199 Lichtpunkte - 0 Punkte.
Dieses Auswahlkriterium wird mit 20 % gewichtet.

- 8 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 5 Punkte
- 7 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 4 Punkte
- 6 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 3 Punkte
- 5 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 2 Punkte
- 4 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 1 Punkt
- 3 Mindestanforderung in einem einzigen Projekt eingehalten - 0 Punkte
Dieses Auswahlkriterium wird mit 40 % gewichtet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaften nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
- Verbot der Einbeziehung russischer Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung