Die Gemeinde Molbergen plant den Neubau eines Rathauses in zentraler Lage in Molbergen. Das Rathaus soll dabei nicht nur modernes Verwaltungs- und Politikgebäude sein, sondern durch Transparenz und Zugänglichkeit ein Ort der Bürgernähe und Begegnung.Der Ortskern Molbergens ist im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Niedersachsen grundlegend neu gestaltet worden (Kreisverkehrsplatz mit Bebauung, Bürgerpark, Spielstraße "Hellekamp" mit Aufenthaltsqualität etc.). In diesen Gestaltungsverbund soll sich das neue Rathaus städtebaulich einfügen und an einen bereits neu geschaffenen Platz mit Wasserspiel anschließen. Mit dem Wettbewerb wird eine funktionale, nachhaltige und zukunftsfähige Lösung gesucht, die diesen Standort prägt.Mit dem Neubau soll die gesamte Verwaltung in einem modernen, funktionalen und bürgerfreundlichen Gebäude zusammengeführt werden. Durch die Wahl des Standorts kann der Umzug der Verwaltung direkt nach Fertigstellung erfolgen, sodass eine Interimsunterbringung nicht erforderlich wird. Der bestehende Gebäudebestand wird nach Bezug des Neubaus zurückgebaut.Für den Rathausneubau sind insbesondere Aussagen zur zukünftigen Nutzungsperspektive der Verwaltung von Bedeutung. Dabei sind die Anforderungen an eine zeitgemäße, transparente und serviceorientierte Kommunalverwaltung zu berücksichtigen. Erwartet wird ein Gebäude, das sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Mitarbeitenden eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und das städtebaulich prägend an der Cloppenburger Straße verortet ist.Das zu entwickelnde Entwurfskonzept soll die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllen und sowohl in der Errichtung als auch im Betrieb wirtschaftlich tragfähig sein. Qualitätsziele sind eine kompakte und effiziente Organisation der Verwaltungsräume, eine kostengünstige Bauweise in angemessener Größe sowie eine hohe Flexibilität in der Nutzung.Das Wettbewerbsgebiet befindet sich an der Cloppenburger Straße auf dem Grundstück der ehemaligen Feuerwehr in zentraler Lage der Gemeinde Molbergen. Der Standort ist verkehrlich gut erschlossen, liegt in unmittelbarer Nähe zum Ortskern und soll durch den Neubau eine städtebaulich prägende Rolle übernehmen.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen imRahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgVan einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner.Teilnehmende sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. BeiBewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs inVerhandlungen treten. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, wer-den alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert.Folgende Leistungen werden vergeben:a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 2-8;Es werden mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 vergeben, sofernkein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Grundlage der Honorargestaltungim Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten undIngenieure (HOAI 2021).
Platzierung im Planungswettbewerb
Bewertet wurde die Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs und die Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise aus der Preisgerichtssitzung.
Bewertet wurde die auftragsbezogene Qualifikation der Projektleitung in Bezug auf Berufserfahrung und Referenzen.
Bewertet wurden die Qualität der Ausführungen des Bieters zum Kostenmanagement in Bezug auf die Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung.
Bewertet wurden die Qualität der Ausführungen des Bieters zum Terminmanagement in Bezug auf die Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung.
Bewertet wurden die Qualität der Ausführungen des Bieters zum Qualitätsmanagement in Bezug auf die Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung.
Bewertet wurde das Angebot des für Honorarkosten inkl. Besonderen Leistungen und Nebenkosten.
Verhandlungsverfahren im Anschluss an einen Planungswettbewerb nach RPW 2013 ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV.
Bekanntmachungsnummer693411-2025