Verfahrensangaben

WB_Neubau Feuerwehrstützpunkt + Feuerwehrhaus Holzhausen, Stadt Homberg (Efze)_Bew...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Homberg (Efze)
DE113056915
34576
Homberg (Efze)
Deutschland
DE735
wettbewerb@thielehoch3.de
061512783980

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
DE0625242644
64285
Darmstadt
Deutschland
DE711
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
wettbewerb@thielehoch3.de
061512783980
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
DE 812 056 745
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 6151126-603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Homberg (Efze) ist ein Mittelzentrum in Nordhessen im ländlich geprägten Schwalm-Eder-Kreis. Sie steht, wie viele andere Kommunen auch, vor den drängenden Herausforderungen des Strukturwandels und demografischer Veränderungsprozesse. Die Kreisstadt Homberg (Efze) veränderte daher in den vergangenen Jahren maßgeblich ihre städtebauliche Struktur und Funktion.

Diese Entwicklungen machen auch vor der kommunalen Pflichtaufgabe, den Brandschutz auch in Zukunft zuverlässig und effektiv sicherzustellen nicht Halt. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, einen neuen zentralen Feuerwehrstützpunkt zusammen mit dem Feuerwehrhaus Holzhausen auf dem Gelände des heutigen Sportplatzes in unmittelbar an die Kernstadt angrenzenden Stadtteil Holzhausen zu errichten.

Der Standortentscheidung vorausgegangen sind verschiedene Untersuchungen, die schwerpunktmäßig die Belange des Brandschutzes bzw. der Feuerwehr in den Vordergrund gerückt haben. Aufgrund der Größe des Areals (ca. 19.000 m2) und seiner exponierten Lage wurde eine städtebauliche Rahmenplanung in Form einer Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung angrenzender Flächen und Funktionsbereiche sowie der verkehrlichen Belange, erstellt. Dabei wurde eine breit angelegte Beteiligung der relevanten Stakeholder und der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das Vergabeverfahren der Architektenleistungen für den konkret zu planenden Neubau des Feuerwehrstützpunkts.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung

"Architektin / Architekt"

zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Es wird empfohlen, einen Landschaftsarchitekten sowie einen Brandschutzberater beratend hinzuzuziehen.

Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis einschließlich der Leistungsphase 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 9 ebenfalls zu beauftragen.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3, die zweite Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 4 bis 5 und die dritte Beauftragungsstufe die Leistungsphase 6 bis 8, der Auftraggeber behält sich vor die Leistungsphase 9 optional zu beauftragen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
34576
Homberg (Efze)
Deutschland
DE735

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte (und soweit ein 5. Preis vergeben wird, der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte).

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation

Umsetzungsstrategie / Projektorganisation

Unterkriterien:
- Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag 30 % von insgesamt 40 %
- Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 %

Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergebenden Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:

10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
0 Punkte = ungenügende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern.

Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden
(die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Städtebauliches und architektonisches Konzept
- Nutzungskonzept, Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Baukonstruktion und Materialität
- Funktionalität des Erschließungskonzept

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 123.000 EUR netto (146.370 EUR brutto) zur Verfügung.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:(Hinweis: vorläufiger Ansatz Abstimmung Preisgericht und AK erforderlich)
1. Preis 49.000,- EUR netto
2. Preis 37.000,- EUR netto
3. Preis 25.000,- EUR netto
4. Preis 12.000,- EUR netto

Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.

Die Ausloberin wird nach § 76 VgV mit dem bestplatzierten Preisträger über den Auftrag verhandeln. Folgende Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind vorgesehen:

A. des Wettbewerbsergebnisses (Gewichtung 50 %),
B. der Umsetzungsstrategie / Projektorganisation (Gewichtung 40 %),
C. des Honorars (Gewichtung 10 %).

Die vom Bieter mit seinem Angebot eingereichten Angaben zur Umsetzungsstrategie / Projektorganisation werden ebenso wie das Honorarangebot und der dem Wettbewerbsergebnis zugrunde liegende Wettbewerbsbeitrag im Zuschlagsfall Vertragsinhalt.

Für die Honorarberechnung im Rahmen des Vergabeverfahrens ist gemäß der vorläufigen Kostenrahmen in Höhe von ca. 18.600,00 Mio. EUR brutto
(Kostengruppe 300 bis 500) auszugehen.

Der Kostenanteil für die Kostengruppen 300 + 400 und 500 beträgt:
KG 300 + 400: ca. 16,9 Mio. EUR brutto
KG 500: ca. 1,7 Mio. EUR brutto

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3WM2CK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang auf elektronischem Weg oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB) der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag:

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3 / 64283 Darmstadt
Telefon: 0 6151/12-6601
Telefax: 0 6151/12-5816
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter/-innen:
1. Kristin Dirschl, Architektin, Frankfurt am Main
2. Prof. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart
3. Prof. Alexander Reichel, Architekt, Kassel
4. Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
5. Susanne Wartzeck, Architektin und Innenarchitektin, Dipperz/Leipzig

Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen:
1. Lisa Häberle, Architektin, Karlsruhe

Sachpreisrichter/-innen:
1. Christian Haß, Vorsitzender BZK
2. Karsten Stein, Stadtbrandinspektor
3. Anna Seydlowksky, Ortsvorsteherin
4. Achim Jäger, 1. Stadtrat

Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen:
1. Phil Geschke, stellv. Vorsitzender BZK
2. Nicole Schwaab, stellv. Stadtbrandinspektorin
3. Sascha Harle, stellv. Stadtbrandinspektor
4. N.N, Vertreter/in Ortsbeirat Holzhausen
5. Jan Klevinghaus, Stadtrat

Sachverständige/Gäste:
1. N.N
2. Mario Hamp, Bandschutzbeauftragter, Stadt Homberg (Efze)
3. Christian Platzer, Architekt, Technische Dienste, Stadt Homberg (Efze)
4. Udo Helwig, Wehrführer Kernstadt
5. Daniel Matys, Wehrführer Holzhausen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen nach Fristablauf auf Nachforderung des Auftraggebers nachgefordert werden. Eine Nachforderung fehlender Bewerberunterlagen steht grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

20
20

vorab benannte Teilnehmer:
1. Architekturbüro Hess, Neuenstein
2. Atelier 30 Architekten GmbH, Kassel
3. Gaus Architekten, Göppingen
4. GERLACH Architekten, Fritzlar
5. kplan AG, Siegen
6. Scheidt Kasprusch Architekten GmbH, Berlin / Essen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß
Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung

"Architektin / Architekt"

zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.

Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Es wird empfohlen, einen Landschaftsarchitekten sowie einen Brandschutzberater beratend hinzuzuziehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerbenden, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Teilnahmeantrag und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.

Zulassungskriterien:
- Fristgerechte Abgabe des Teilnahmeantrags (online über die Vergabeplattform)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alternativ der Gründung eines eigenen
Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (online über die Vergabeplattform)
- Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen (online über die Vergabeplattform)

Bewerbenden qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl.

Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben in Anlage T.4 des Teilnahmeantrags, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Eignungskriterien nach Pkt. 6.2.4 genügen.

Eignungskriterien
Kategorie A: Hochbauprojekt

1 Projekt - Mindestkriterium:
A1 Referenzprojekt Kategorie A1 "Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein"-> oder vergleichbares Projekt
- Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 5,0 Mio. EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 1.000 m²)
- Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2016 bis zum 31.10.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

1 Projekt - Mindestkriterium:
A2 Referenzprojekt Kategorie A2 "Neubau Gebäudeplanung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber" (es gelten auch kirchliche Träger)
- Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 2,0 Mio. EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 500 m²)
- Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2016 bis zum 31.10.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
20