Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung von Eisenbahnleistungen am Standort Kehl-Kork durch den Auftragnehmer als extern beauftragtes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).
Im Einzelnen sind dies die Durchführung der Rangierfahrten zwischen dem öffentlichen Bahnhof Kehl-Kork und der Eisenbahnkesselwagen (EKW) - Anlage der FBG in Kehl-Kork und umgekehrt (die sog. letzte bzw. erste Meile), die Durchführung des Rangierbetriebs in der EKW-Anlage selbst sowie die Wagenprüfung bei Übernahme der Züge am Übergabegleis im Bahnhof Kehl-Kork.
Der Vertrag tritt am 1. Februar 2027 und endet am 31. Dezember 2027. Er verlängert sich über den 31. Dezember 2027 hinaus um jeweils 1 Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2030.
Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbHII. OGLöbestraße 153173 Bonn
Bieter sind nicht zugelassen
Es können nur die Eigenerklärung und der Vertrag nachgefordert werden.
- keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen- branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung - Russland-Sanktionen, keinen Bezug zu Russland
Bietergemeinschaften sind mit folgender Rechtform zugelassen: "Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft und Bevollmächtigung eines Mitgliedes als Vertreter". Mit der Einreichung des Angebotes sind hierüber unmissverständliche Erklärungen abzugeben.
Erfüllung der Eigenerklärung und Eignungskriterien gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung