Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur wochentäglichen Beförderung von Rehabilitanden der Klinik für ambulante Rehabilitation der Gesellschaft für Rehabilitation, Therapie und Prävention Altenburger Land mbH ab dem 01.04.2027 auf unbestimmte Zeit.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur wochentäglichen Beförderung von Rehabilitanden der Klinik für ambulante Rehabilitation der Gesellschaft für Rehabilitation, Therapie und Prävention Altenburger Land mbH ab dem 01.04.2027 auf unbestimmte Zeit. Ziel ist die verlässliche, pünktliche, sichere und medizinisch-organisatorisch angemessene Beförderung (Bring- und Abholdienste) von Rehabilitanden der ambulanten Reha-Einrichtung. Schlechte Witterungsverhältnisse (insbesondere Eis-, Schnee- und Sturmlagen) entbinden den Auftragnehmer nicht von der Leistungspflicht. Er hat organisatorisch sicherzustellen (z. B. durch angepasste Startzeiten, erweiterte Zeitfenster oder zusätzliches Personal/Fahrzeuge), dass wetterbedingte Verzögerungen auf ein Minimum reduziert werden und die rechtzeitige Ankunft zum Therapiebeginn gewährleistet bleibt. Die Fahrdienstleistungen erfolgen im Umkreis von 33 km ausgehend vom Standort des Auftraggebers (Am Waldessaum 8, 04600 Altenburg). Die Fahrgäste weisen spezifische Einschränkungen aus den Fachbereichen Orthopädie und Neurologie auf. Die Beförderungsleistung umfasst den Transport von der Bordsteinkante des Abholortes bis zur Bordsteinkante des Zielortes.Die Rehabilitandenanzahl beläuft sich pro Tag auf ca. 30-50 Rehabilitanden. Eine Kontaktaufnahme und Abstimmung der Abholzeit betreffen täglich ca. 5 neue Rehabilitanden.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des vertraglichen Leistungsbeginns eine zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung ausreichende Anzahl an einsatzbereiten Fahrzeugen sowie qualifiziertem Personal in einer baulich/logistisch geeigneten Betriebsstätte oder einem Bereitstellungsraum im betrieblich notwendigen Einzugsgebiet des Auftraggebers vorzuhalten. Der Nachweis hierüber ist nicht mit dem Angebot, sondern auf Verlangen vor Zuschlagserteilung (bzw. zum Projektstart) zu erbringen.
Die Fahrdienstleistungen erfolgen im Umkreis von 33 km ausgehend vom Standort des Auftraggebers (Am Waldessaum 8, 04600 Altenburg). Die Beförderungsleistung umfasst den Transport von der Bordsteinkante des Abholortes bis zur Bordsteinkante des Zielortes.
Maßgeblich sind die im LV angegebenen Preise.Angebot mit dem niedrigsten Preis = 60 PunkteAngebote mit dem 2-fachen Wert des niedrigsten Preises und darüber = 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation
Bewertet wird die Plausibilität, Detailtiefe und Praxisnähe des eingereichten Konzepts.Maximale Punktzahl wird vergeben, wenn das Konzept sofort umsetzbare, logische Prozesse aufzeigt, die eine Ausfallzeit für die Fahrgäste auf ein Minimum reduzieren und alle geforderten Spezialanforderungen (z. B. Rollstuhl-Ersatzfahrzeuge) vollständig abdecken.Punktabzug erfolgt, wenn Maßnahmen unkonkret bleiben (z. B. bloßer Verweis auf "wir haben genug Autos") oder gesetzliche/medizinische Anforderungen der Rehabilitanden-Beförderung nicht berücksichtigt werden.
Bewertet wird die operative Machbarkeit und Zuverlässigkeit der vorgeschlagenen Struktur.Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn der Bieter durch regionale Präsenz (z. B. Stützpunkt im Umkreis von X Kilometern) extrem kurze Reaktionszeiten nachweist, eine lückenlose Erreichbarkeit während aller Betriebszeiten garantiert und ein erprobtes System zur Bewältigung von Kommunikationsspitzen vorlegt.Punktabzug erfolgt, wenn die Erreichbarkeit nur über allgemeine Callcenter ohne Orts- und Fachkenntnis erfolgt, keine konkreten Reaktionszeiten genannt werden oder die Fahrzeugstationierung zu weit vom Einsatzgebiet entfernt liegt (Gefahr von systematischen Verspätungen)
Die verkürzte Angebotsfrist resultiert aus der Gewährleistung eines angemessenen Planungsvorlaufs für den zukünftigen Auftragnehmer.
Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Plattform DTVP
Fehlende Erklärungen, Unterlagen und Nachweise, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Die Vergabe an eine Bietergemeinschaft setzt die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters voraus. Eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters ist mit dem Angebot vorzulegen.