Mit der geplanten Maßnahme, der Entwicklung eines Bürger- und Energieparks stellt sich die Lutherstadt Eisleben der gesellschaftlichen Aufgabe, den Anforderungen des Klimawandels, der sozialen Teilhabe und den Bedürfnissen einer lebenswerten Stadtgestaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, ein zukunftsorientiertes Areal zu schaffen, das nicht nur als Erholungs- und Begegnungsraum für Bürgerinnen und Bürger dient, sondern zugleich innovative Energiegewinnung mit Hilfe von Grund- und Grubenwasser integriert. Damit verfolgt die Lutherstadt Eisleben einen doppelten Ansatz: die Schaffung eines attraktiven, modernen Stadtparks sowie die Etablierung eines Pilotprojekts im Bereich nachhaltiger Energienutzung.Besonderes Augenmerk wird zudem auf die aktive Einbeziehung der Bevölkerung gelegt. Durch Bürgerworkshops und Beteiligungsformate soll gewährleistet werden, dass die künftige Gestaltung den Bedürfnissen und Wünschen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und ein Ort entsteht, der von der Gemeinschaft getragen und mitgestaltet wird.Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10,4 Hektar und befindet sich südlich der Altstadt von Eisleben, zwischen dem Bahnhof und dem Stadtpark-Viertel. Die Lage zeichnet sich durch ihre zentrale Erreichbarkeit und ihre Einbindung in ein denkmalgeschütztes städtebauliches Umfeld aus.
Im Rahmen der geplanten Parkentwicklung werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität, Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität des Bürgerparks umgesetzt:1. Denkmalpflege und historische Strukturen- Erhalt und fachgerechte Sanierung des historischen Eingangstors und des alten Kiosks am Haupteingang, Integration in die Parkgestaltung.- Schutz und Pflege weiterer Denkmale.2. Pflege, Baumschutz und Aufwertung der Grünflächen- Pflege und Erhalt des Bestandsbaumbestandes unter Berücksichtigung von Sichtbeziehungen und ökologischer Funktion.- Stabilisierung und Schutz gefährdeter Bäume, deren Wurzeln durch Erosion freigelegt sind.- Aufwertung der Parkeingänge durch gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.- Entsiegelung von Nebenwegen und Herausarbeitung naturnaher, attraktiver Bereiche.3. Infrastruktur und Wege- Sanierung und Modernisierung der Parkwege einschließlich der Treppenanlagen zur sicheren Verbindung der oberen und unteren Parkbereiche.- Sanierung der Brücke über den "Hünscher Born" und Entwicklung des Wasserlaufs mit teilweise entsiegelten Flussbettabschnitten.- Gestaltung von Zugängen zu naturattraktiven Bereichen und Erschließung ungenutzter Freiflächen für zukünftige Freizeitnutzung.4. Freizeit- und Sportangebote- Erneuerung des Spielplatzes am westlichen Parkrand unter Berücksichtigung moderner Sicherheits- und Inklusionsstandards.- Einrichtung einer Bühne mit Sitzplätzen im Eingangsbereich nahe der Oberen Parkstraße für kulturelle Veranstaltungen.- Verbesserung der Freiflächen für Sport- und Bewegungsangebote.5. Städtebauliche Achsen und Übergänge- Aufwertung der Übergänge in Richtung Altstadt sowie entlang der Achse Carl-Eitz-Weg zur besseren Verbindung des Parks mit dem städtischen Umfeld.
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone V zugeordnet.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 HOAI- Stufe 2: Leistungsphasen 4 nach § 39 HOAI
Für die Planung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:- Mitwirkung bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage gemäß den Regularien und Vorgaben der baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO des Landes Sachsen-Anhalt- Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen- Mitwirkung durch das Büro im Rahmen von Bürgerbeteiligungen in Gestalt von zwei Vor-Ort-Terminen- Mitwirkung durch das Büro im Rahmen von Gremiensitzungen in Gestalt von zwei Vor-Ort-Terminen- Mitwirkung bei zusätzlichen Vor-Ort-Terminen - Bestandserfassung der vorhandenen Vegetation im Planungsgebiet inkl. Kartierung, wobei klargestellt wird, dass ausschließlich Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 10 cm zu kartieren sind. Weiterer Gehölzbestand ist flächenhaft zu erfassen und darzustellen. Das vorhandene Baumkataster kann dem beauftragten Büro als Grundlage zur Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses einen älteren Stand aufweist und gegebenenfalls nicht den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Solitärbüsche sowie ortsbildprägende Sträucher sind einzeln zu erfassen und fachlich zu bestimmen- Erarbeitung einer Vermessung des Planungsgebiets inkl. Höhenplan.
Für Angaben zum Erfüllungsort wird auf die Kurzbeschreibung bzw. auf das Dokument "C.1 Leistungsbeschreibungv2" verwiesen.
Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
-Vorstellung des Projektteams-Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsvorgaben im Planungsprozess-Erläuterung der Arbeitsweise zum Erlangen einer vollständigen Projektdokumentation einschließlich den Erfahrungen bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage und der notwendigen Verwendungsnachweise
-Inhaltliche Bewertung der Präsentation anhand vorgestellter Inhalte des Lösungsvorschlags (49 %)-Qualität der Präsentation (11 %)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Änderungsbekanntmachung (Veröffentlichungsnummer: 780825-2025) betreffend die Auftragsbekanntmachung (708401-2025).