3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
3.1.1 Mindestanforderung an die Referenz
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Mindestens eine der Referenzen muss die Möbelplanung betreffen. Mindestens eine Referenz muss die Lieferung und Montage von Möbeln betreffen. Alternativ kann auch beides in einer Referenz Berücksichtigung finden. In dem Fall, dass die Möbelplanung und die Lieferung in einer Referenz Berücksichtigung findet, ist mindestens eine Referenz einzureichen.
Sofern eine Bietergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abgibt, dürfen die zum Nachweis der Eignung eingereichten Referenzen kumulativ von denen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen erbracht werden.
Die Referenzen müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:
Erbringungszeitraum
Erbringungszeitraum der Leistung sowohl für die Referenz Möbelplanung als auch Lieferung und Montage:
Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
3.1.2 Bewertung der Referenzen Möbelplanung
Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche Leistungen erkannt, die den vorgenannten Vorgaben entsprechen. Erfüllt eine Referenz zur Möbelplanung nicht die vorgenannten jeweils einschlägigen Mindestvoraussetzungen, wird diese weder im Rahmen der Eignungsprüfung noch im Rahmen der Wertung berücksichtigt.
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal eine Referenz werten.
-Die Möbelplanungsleistung betrifft die Planung einer Einrichtung einer Kindertagesstätte, eines anderen Bildungsbaus oder eines Objektes der kommunalen Daseinsvorsorge.
Kindertagesstätte = 20 Punkte
Anderer Bildungsbau = 10 Punkte
Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge = 5 Punkte
-Das Möbelkonzept umfasst vier verschiedene Raumbereiche (z.B. Gruppenraum, Essensraum, Ruheraum, Garderobe).
Vier versch. Bereiche = 40 Punkte
Drei versch. Bereiche = 30°Punkte
Zwei versch. Bereiche = 20 Punkte
Ein Bereich = 10°Punkte
Höchste erreichbare Punktzahl für die Referenzen zur Möbelplanung=60
3.1.3 Bewertung der Referenz Lieferung
Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche Leistungen erkannt, die den vorgenannten Vorgaben entsprechen. Erfüllt eine Referenz zur Lieferung und Montage nicht die vorgenannten jeweils einschlägigen Mindestvoraussetzungen, wird diese weder im Rahmen der Eignungsprüfung noch im Rahmen der Wertung berücksichtigt.
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal eine Referenz werten.
-Die Lieferleistung betrifft die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für eine Kindertagesstätte, einen anderen Bildungsbaus oder ein Objekt der kommunalen Daseinsvorsorge.
Kindertagesstätte = 20 Punkte
Anderer Bildungsbau = 10 Punkte
Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge = 5 Punkte
-Die Lieferleistung beinhaltet auch die Montage der Möbel am Lieferort.
Ja = 10 Punkte
Nein = 0 Punkte
-Der Netto-Auftragswerts beträgt:
größer oder gleich 250.000 EUR = 10 Punkte
größer oder gleich 100.000 EUR = 7 Punkte
größer oder gleich 50.000 EUR = 5 Punkte
< 50.000 EUR = 0 Punkte
Höchste erreichbare Punktzahl für Referenzen Lieferung und Montage=40
Höchste erreichbare Gesamtpunktzahl für die Bewertung beider Referenzen=100