Berichtigungen

Gebäudereinigungsdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
06.10.2026 06:04 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Gemäß Nr. 16.2 der VGU Teil 3 muss die telefonische Erreichbarkeit der Objektleitung oder deren Vertretung innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin (Mo. - Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr) gegeben sein. Laut § 8 Abs. 2 des Vertrages über Gebäudereinigungsleistungen, VGU Teil 4, soll sie von 8 - 16 Uhr gegeben sein.

Klarstellung: Die Erreichbarkeit der Objektleitung oder deren Vertretung muss innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin in der Zeit von Mo. - Fr., 08:00 bis 20:00 Uhr, telefonisch sowie elektronisch gegeben sein.

05.10.2026