Mindestanforderung: Der Bieter /
die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsdienstleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen; es sind dafür folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
1. Objektleitung:
- Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes für diese Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen sowie der Lebenslauf der für die Objektleistung / stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind.
- jeweils abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk
-jeweils Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
-jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
- jeweils gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass,
- jeweils Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
- jeweils Kenntnisse der Inhalte der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
- jeweils Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit.
2. Reinigungskräfte:
- Namentliche Benennung der als Reinigungskräfte vorgesehenen Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen der Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Angaben / Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind;
- jeweils mindestens fünfjährige einschlägige Praxiserfahrung der Personen in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Gebäudereinigungsdienstleistungen, die entsprechende Erfahrung ist auf Nachfrage hin kurzfristig durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und zu erläutern, u.U. auch vor der Erteilung des Zuschlags;
- jeweils sicherer und kompetenter Umgang der Personen mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
- jeweils der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse der Personen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
3. Zertifizierungen:
Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. einfache Nachunternehmer / ggf. eignungsverleihende Nachunternehmer muss / müssen für ein bestimmtes Qualitätsmanagement zertifiziert sein, d.h. nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff oder nach einer gleichwertigen Zertifizierung.
Das Reinigungsunternehmen muss für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein.
Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen in Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 erfüllt sind genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen.