Verfahrensangaben

Gebäudereinigungsdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.10.2026
30.10.2026 14:00 Uhr
30.10.2026 14:15 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
95300
Pennefeldsweg 12c
53177
Bonn
Deutschland
DEA22
Referat Innere Dienste/Einkauf
ausschreibung@dvka.de
+49 228-95300

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
22894
Bundeskanzlerplatz 2 - 10
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-94990
+49 228-9499163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
22894
Bundeskanzlerplatz 2 - 10
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-94990
+49 228-9499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
90919200-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gebäudereinigungsdienstleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zu erbringen sind Unterhalts- und einzelne Glasreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf auch Sonderreinigungsleistungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Die Vertragsleistungslaufzeit beträgt ab dem Leistungsbeginn insgesamt maximal vier (4) Jahre. Die Vertragsleistungszeit setzt sich zusammen aus einem (1) Jahr Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 3 Mal einer Verlängerung um jeweils ein weiteres (1) Jahr.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Pennefeldsweg 12c
53177
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Leistungskonzept

Der Bieter muss gemäß Formblatt 12, VGU Teil 2, zusammen mit seinem Angebot ein für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsdienstleistungen verbindliches "Auftragsbezogenes Leistungskonzept" erstellen und einreichen. Er muss in diesem so konkret wie möglich die Vorbereitung, vertragsgemäße Aufnahme, Organisation und Durchführung der Gebäudereinigungsdienstleistungen über die Vertragslaufzeit beschreiben, wie er die Qualitätskontrolle und -sicherung der vertragsgemäßen Qualität über die Dauer der Vertragslaufzeit, den optimalen Einsatz der Reinigungskräfte und die Kompensation eines Ausfalls der eingesetzten Reinigungskräfte sicherstellt.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis Reinigung, Häuser C und D

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Angebotspreise (netto) laut Preisblatt (Formblatt 13, Vergabeunterlagen Teil 2) gewertet.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotene Reinigungsstunden, Häuser C und D

Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Arbeitsstunden laut Preisblatt (Formblatt 13, Vergabeunterlagen Teil 2) gewertet.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Stundensatz Sonderreinigungsleistungen

Für die nähere Beschreibung wird auf das Preisblatt (Formblatt 13, Vergabeunterlagen Teil 2) verwiesen.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DFVMXQ1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein an dem Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftragsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftragsgeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den VGU erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsverleihenden Nachunternehmers zur Tariftreue/Mindestlohn und dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2.
2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2.
Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht.

Bieter / Bietergemeinschaften, welche die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in drei (3) der nachfolgend genannten Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (oder 2025) bezogen auf Dienstleistungen, die mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, in jedem der genannten Jahre einen spezifischen Umsatz von jährlich jeweils mindestens EUR 500.000 (netto) erzielt hat.
Erbrachte Dienstleistungen sind mit den in den Vergabeunterlagen Teile 3 und 4 beschriebenen Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Dienstleistungen, Büro- / Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte, von der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, vom wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Fläche/Reinigungsstunden) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebenen Dienstleistungen ermöglichen.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2.
Die AG behält sich vor, bereits im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft, der / die den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.
Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahrens.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende und zugleich leistungserbringende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen:
1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft.
Alternativ:
2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 3.000.000; Sach- und Umweltschäden EUR 1.000.000;
Vermögensschäden EUR 1.00.000; Bearbeitungs- und Obhutsschäden EUR 500.000; Abwasserschäden EUR 50.000; Beschaffung neuer Zugangstransponder EUR 5.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2. Die AG behält sich jedoch vor, im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Vorgabe einer kurzen Frist von maximal ca. 6 Kalendertagen die Vorlage der Versicherungsbescheinigung zu verlangen, wenn im vorliegenden Formblatt angekreuzt ist, dass eine Versicherung, wie gefordert, bereits besteht.
Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahrens.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mindestanforderung: Der Bieter /
die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsdienstleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen; es sind dafür folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:

1. Objektleitung:

- Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes für diese Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen sowie der Lebenslauf der für die Objektleistung / stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind.
- jeweils abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk
-jeweils Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
-jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
- jeweils gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass,
- jeweils Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
- jeweils Kenntnisse der Inhalte der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
- jeweils Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit.

2. Reinigungskräfte:
- Namentliche Benennung der als Reinigungskräfte vorgesehenen Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen der Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Angaben / Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind;
- jeweils mindestens fünfjährige einschlägige Praxiserfahrung der Personen in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Gebäudereinigungsdienstleistungen, die entsprechende Erfahrung ist auf Nachfrage hin kurzfristig durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und zu erläutern, u.U. auch vor der Erteilung des Zuschlags;
- jeweils sicherer und kompetenter Umgang der Personen mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
- jeweils der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse der Personen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.

3. Zertifizierungen:

Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. einfache Nachunternehmer / ggf. eignungsverleihende Nachunternehmer muss / müssen für ein bestimmtes Qualitätsmanagement zertifiziert sein, d.h. nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff oder nach einer gleichwertigen Zertifizierung.
Das Reinigungsunternehmen muss für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein.
Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.

Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen in Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 erfüllt sind genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderung: Der Bieter muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen Teile 3 und 4, VGU Teil 2, genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen.
Als Referenzen können auch solche Leistungen benannt werden, die für den GKV-Spitzenverband bzw. den GKV-Spitzenverband, DVKA erbracht worden sind.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie den vorliegend zu erbringenden Leistungen von der Art sowie dem Inhalt und wirtschaftlichen Volumen der Leistungen (Fläche und Arbeitsstunden), dem personellen Aufwand, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die jeweils mindestens 3.288,27 qm zu reinigende Flächen haben.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für jede abgegebene Referenz muss mindestens 24 Monate gedauert haben.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot gemäß gemäß Formblatt 11, soweit vorstehend keine weitergehenden Erklärungen / Nachweise genannt sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen.
Bieter, die eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe "Auftragsgegenstand, aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen unter Bezugnahme auf die oben genannten "Angaben zur Vergleichbarkeit" sowie auf die in VGU, Teil 3, benannten und beschriebenen Leistungen, mindestens 10 Sätze" beschrieben werden (siehe auch Referenztabellen Formblatt 11).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Die Bietergemeinschaft muss bei Abschluss des Vertrages eine Rechtsform haben, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besteht.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung