DTVP als Sponsor beim 3. Berliner Beteiligungskongress
Das Deutsche Vergabeportal DTVP beim 3. Berliner Beteiligungskongress
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Im Vergabeverfahren gibt es zahlreiche und verschiedenste Fristen. Die Bindefrist ist dabei der Zeitabschnitt, während dessen ein Bieter an sein Angebot gebunden bleibt - das Angebot kann innerhalb dieser Frist nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Verzögerungen des Vergabeverfahrens. Entsprechend häufig werden Bieter auch um Verlängerung der Bindefrist gebeten. Was aus der Zustimmung zur Bindefristverlängerung folgt bzw. was eine unterbliebene Zustimmung bedeutet, soll im Weiteren betrachtet werden.
Leistungen sind der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlos) zu vergeben. Soweit der Grundsatz nach § 97 Abs. 4 GWB. Unter welchen Voraussetzungen davon - konkret der Fachlosvergabe - abgewichen werden darf und wie dabei vorzugehen ist, wird in einer kürzlich von der VK Bund (Beschluss v. 10.03.2022, VK 1 – 19/22) getroffenen Entscheidung deutlich.
Die Ausbildung der Zuschlagskriterien, deren Bekanntgabe, wie auch die konkrete Angebotswertung anhand der Kriterien stellen stets eine Herausforderung für Vergabestellen dar. Dies zeigen einmal mehr einige Entscheidungen der vergangenen beiden Monate, die im Weiteren kurz dargestellt werden sollen.