Unterauftrag

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Kann oder will ein Auftragnehmer nicht sämtliche Teile des ausgeschriebenen Auftrags selbst erbringen, ist es grundsätzlich zulässig, dass er einen Unterauftragnehmer (bzw. Sub- oder Nachunternehmer) für die Durchführung dieser Auftragsteile vorsieht. Es handelt sich dann um Unterauftragnehmerleistungen (Subunternehmerleistungen, Nachunternehmerleistungen) Dritter im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zum öffentlichen Auftraggeber besteht nicht. Der Auftragnehmer gibt einen Teil des Auftrags im eigenen Namen weiter, so dass er im Innenverhältnis zum Unterauftragnehmer selbst Auftraggeber ist. Der öffentliche Auftraggeber kann verlangen, dass mit der Abgabe des Angebots zumindest Art und Umfang der Leistungen anzugeben sind, die durch die Sub- oder Nachunternehmer erbracht werden sollen (Vgl. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Zumindest bis zum Vertragsschluss müssen die vorgesehenen Nachunternehmer auch namentlich dem Auftraggeber bekannt gegeben werden (Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV).

Abzugrenzen sind Unterauftragnehmerleistungen von reinen Hilfsleistungen. Ob eine Hilfeleistung oder Unterauftragnehmerleistungen vorliegt, ist anhand der konkreten Leistungsbeschreibung zu ermitteln. Reine Hilfsleistungen stellen beispielsweise Zulieferleistungen oder Gerätemiete dar.

Auch ist der Unterauftrag von der Eignungsleihe nach § 47 VgV abzugrenzen. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter, ohne das der Dritte zwingend zugleich auch einen Leistungsteil erbringen muss. In einem solchen Fall müssen entsprechende Eignungsnachweise des Dritten bereits bei Angebotsabgabe vorliegen.

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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