Ortsbesichtigung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Eine generelle Verpflichtung oder ein generelles Recht der Bieter zu einer Ortsbesichtigung gibt es nicht. In besonderen Fällen kann eine Ortsbesichtigung aus tatsächlichen Gründen erforderlich sein. Dann ist ggf. auch eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung möglich. Dabei haben die öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass hierbei das Vergaberecht, insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung und der Transparenz, nicht verletzt werden. Ist dies nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen oder der Vergabebekanntmachung angegeben, darf ein Bieter bei versäumter Ortsbesichtigung nicht automatisch von der Wertung ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung der Angebotsfristen sind Ortsbesichtigungen zu berücksichtigen (§ 20 Abs. 2 VgV, § 16 Abs. 2 SektVO).

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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