Gleichbehandlungsgebot

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist eines der tragenden Prinzipien des Vergaberechts. Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn eine Benachteiligung ist gesetzlich ausdrücklich geboten oder gestattet (§ 97 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Im Hinblick auf das Unionsrecht verbietet die Norm grundsätzlich jede unmittelbare und mittelbare Benachteiligung von Unternehmen aus dem EU-Ausland. Europarechtlich wird der Gleichbehandlungsgrundsatz auch als Diskriminierungsverbot bezeichnet. Die Pflicht zur Gleichbehandlung durchzieht alle Phasen des Vergabeverfahrens und verlangt, dass allen Bewerbern und Bietern gleiche Chancen beim Zugang zum Wettbewerb und der Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten, eingeräumt werden. In der Praxis bedeutet das dies vor allem, dass alle Bieter über den gleichen Informationsstand verfügen müssen, für alle Bieter einheitliche Fristen und Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien gelten und diese auch auf alle Bieter gleichmäßig angewendet werden.

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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