EU-Bekanntmachungen

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Bei den EU-Bekanntmachungen handelt es sich um europaweite Ausschreibungen. Europaweite Ausschreibungen bezeichnen Vergaben, die bestimmte Auftragswerte (Schwellenwerte) übersteigen und daher europaweit auszuschreiben sind. Die jeweiligen Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Auf solche Ausschreibungen dürfen sich alle in der EU ansässigen Unternehmen bewerben. Nachfolgend einige Merkmale, die europaweite Ausschreibungen kennzeichnen:

Anwendungsbereich: Europaweite Ausschreibungen gelten für öffentliche Aufträge, die einen bestimmten finanziellen Schwellenwert überschreiten. Dieser Schwellenwert kann je nach Art des Auftrags variieren und wird alle zwei Jahre angepasst. Hier finden Sie die aktuellen Schwellenwerte.

Veröffentlichung auf TED: Die Bekanntmachungen europaweiter Ausschreibungen müssen auf der Plattform Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht werden. TED dient als zentrale Anlaufstelle für die Veröffentlichung von EU-Bekanntmachungen und stellt sicher, dass Informationen über öffentliche Aufträge europaweit leicht zugänglich sind. Ab dem 25. Oktober 2023 können EU-Bekanntmachungen ausschließlich über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an TED übermittelt werden.

Bekanntmachungspflichten: Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bestimmte Informationen in den Bekanntmachungen zu veröffentlichen, darunter die Art des Auftrags, die Ausschreibungsunterlagen, die Anforderungen an die Bieter, den Ablauf des Verfahrens und andere relevante Details. Ab dem 25. Oktober 2023 müssen EU-Bekanntmachungen nach dem neuen eForms:DE Standard erstellt werden.

Offener Wettbewerb: Das Prinzip des offenen Wettbewerbs steht im Mittelpunkt europaweiter Ausschreibungen. Alle interessierten Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Nationalität, haben das Recht, sich um den Auftrag zu bewerben.

Einhaltung der EU-Richtlinien: Europaweite Ausschreibungen müssen den einschlägigen EU-Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe entsprechen. Dazu gehören die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU, die verschiedene Aspekte der öffentlichen Auftragsvergabe regeln.

Elektronische Vergabe: Bei europaweiten Ausschreibungen wird zunehmend auf die elektronische Vergabe gesetzt. Dies erleichtert den Prozess, erhöht die Effizienz und trägt zur Vereinfachung der Verfahren bei. Für öffentliche Auftraggeber, die kein elektronisches Vergabesystem nutzen, stellt das Beschaffungsamt des BMI ein Redaktionssystem bereit (https://www.bescha.bund.de/DE/ElektronischerEinkauf/Bekanntmachungsservice_Bund/BKMS/Redaktionssystem/redaktionssystem.html?nn=1490746). Mit diesem können ab dem 25. Oktober 2023 EU-Bekanntmachungen erfasst, bearbeitet, korrigiert und an das Amt für Veröffentlichungen der EU (TED) versendet werden.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach VgV.

online | Mi. 08.05.2024 |

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  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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