Akteneinsicht

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es im Vergaberecht nur innerhalb eines förmlichen Vergabenachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bzw. dem Vergabesenat beim Oberlandesgericht zur Kontrolle von öffentlichen Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich nur auf die entscheidungsrelevanten Bestandteile der Vergabeakte(n), die die gerügten Rechtsverstöße betreffen. Der § 111 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt die Möglichkeit, im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Akteneinsicht zu nehmen. Unternehmen, die Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag haben und sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Vergabe eines Auftrags der öffentlichen Hand im Wege des Nachprüfungsverfahrens überprüfen zu lassen und die von der Vergabestelle angelegten Unterlagen über das Vergabeverfahren einzusehen. Die Akteneinsicht ist von großer Relevanz für die Durchsetzung der Ansprüche der bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigten Bieter im Nachprüfungsverfahren, denn etwaige Vergaberechtsverstöße können oft erst durch die aus den Akten gewonnenen Erkenntnisse belegt werden.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 28.05.2024 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service