Lieferung eines mobilen Notstromaggregats (400kVA)
Es gelten die Vorgaben aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Keine Angabe
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis zur Entrichtung von Steuern: Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angaben zu Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkassen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung "Sanktionen Russland" einzureichen.