Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder in die Präqualifizierungsdatenbank für den
Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder der
Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt
werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen
werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.