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Verfahrensangaben

Logistik Exponate

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026
15.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
993-8003410200-62
Isaac-Fulda-Allee 18
55124
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabestelle
vergabestelle@bghm.de
+49 61318020
+49 613180220800

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63120000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist die Logistik (Lagerung, Reparatur, Instandhaltung, Wartung. Kontrolle und Transport) der Exponate und des Veranstaltungsequipments der Auftraggeberin.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Auftraggeberin schätzt unverbindlich, dass ca. rund 210 Lieferungen und Abholungen pro Jahr für deren Veranstaltungen durchzuführen sind.

Als Vertragsbeginn ist der 01.06.2026 vorgesehen. Beginn der Leistungserbringung ist spätestens der 01.07.2026, wobei der Umzug (einmalig zu erbringende Leistung) der Exponate vom bisherigen Leistungserbringer sowie die Einrichtung und Test der von der Auftraggeberin eingesetzte Veranstaltungs- und Ressourcenplanungssoftware "EasyJob" der Firma Protonic Software GmbH bis zu diesem Datum abgeschlossen sein muss.
Die Rahmenvereinbarung endet zum 30.06.2028, danach verlängert sich die Vertragslaufzeit maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag zum 30.06.2030.

Das Auftragsvolumen beträgt bei der vorgesehenen Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren ca. 210.000,00 EUR netto pro Vertragsjahr. Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich für die maximale Vertragslaufzeit auf ca. 840.000,00 EUR netto.

Unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Bestellmenge, ist die Gesamtsumme auf 900.000,00 Euro netto (Höchstwert) während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarungen begrenzt.

Die angegebenen Veranstaltungszahlen sowie das geschätzte Volumen sind zur Orientierung und zur Abgabe eines vergleichbaren Angebotes gedacht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, die angegebenen Mengen als Mindestabnahme abzunehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

840.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
49

Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2x1 Jahr, sofern nicht 6 Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Die Leistungserbringung erfolgt in der gesamten Bundesrepublik

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYTZJJFTH0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

§ 62 VgV - Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebots. Dabei handelt es sich u.a. um die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren, die Mitteilung zusätzlicher Informationen sowie Austauschseiten der Vergabeunterlagen. Daher wird die kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bieters, sich über die Beantwortung von Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

siehe Dokument 05_Angebotsformblatt

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.

Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.

Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.

Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet

Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Dokument 07_Eignung - Präqualifikation: (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Dokument 07_Eignung - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Dokument 07_Eignung - Haftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Dokument 07_Eigung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten sechs Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe - Präqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe - Haftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Dokument 08b_Formblatt Eignung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten sechs Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.

Finanzierung

VOL/B und Vertrag

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Formblatt 06_Eignungserklärung: Vorlage des ausgefüllten Formblatts 06_Eignungserklärung der Vergabeunterlagen.
- Dokument 07_Eignung - Russlandverordnung:: Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 i
- Dokument 08b_Formblatt Eignungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe: Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB
- Dokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID:: Mitteilung der HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des Registergerichts und zusätzlich die UST-ID-Nummer bei entsprechender Firmierung.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung