HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen
Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis eines erfolgreichen Studienabschlusses (Master oder Diplom) oder Nachweis der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit; Erfolgreicher Studienabschluss (Master oder Diplom) im Bereich:
o
Psychologie (vorzugsweise Gesundheits-, Wirtschafts- oder Arbeits- und Organisationspsychologie) oder
o
Pädagogik in der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder
o
Gesundheitsmanagement
oder
o
Nachweis der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung