- Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.
- Der Bieter weist für den Druck die Einhaltung der PSO nach ISO 12647 oder vergleichbaren Anforderungen nach. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des ISO 12647 oder vergleichbares Zertifikat.
Vorzulegende Nachweise:
ProzessStandard Offsetdruck (PSO); Der Bieter weist für den Druck die Einhaltung der PSO nach ISO 12647 oder vergleichbaren Anforderungen nach. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des ISO 12647 oder vergleichbares Zertifikat.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung