Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Burgschule in der Burgstraße 5, 35440 Linden, Flur 1, Flurstück 83/6, einen Ersatzneubau für die Ganztagsbetreuung.
Die Stadt Linden, mit einer Einwohnerzahl von ca. 13.500 liegt im Osten des Landkreises Gießen.Die Burgschule ist im Schnitt eine dreizügige Grundschule mit aktuell 310 Schüler*innen. Derzeit gehen ca. 150 Kinder in die Ganztagsbetreuung, Tendenz steigend. Der geplante zweigeschossige Neubau wird als kompakter Baukörper im nordwestlichen Bereich des Schulgrundstücks errichtet. Der Haupteingang des Neubaus ist nach Norden ausgerichtet und orientiert sich zum bestehenden Schulgebäude. Die Anlieferung der Küche erfolgt direkt über die Burgstraße. So wird eine getrennte Erschließung der verschiedenen Funktionsbereiche sichergestellt. Die Versorgung und Entsorgung der Küche erfolgt somit unabhängig vom Schulbetrieb.
Der Ersatzneubau der Burgschule Linden ist als Schule (HBO §2 Abs. 9 Nr. 12, Sonderbau) und Gebäudeklasse 3 zu bewerten. Er wird als 2-geschossiger Hybridbau (Stahlbetonskelett und -Decken mit Außenwänden in Holz, in Passivhausstandard) errichtet.
Im Zuge dieses Gewerks sollen ca. 550m2 xps-Dämmung, 150m2 xps-Perimeterdämmung, 565m2 Stahlbetonbodenplatte, 1.250m2 Stahlbetondecken, ca. 1.020 m2 Stahlbetonwände, davon 650m2 Sichtbetonwände (SB3) hergestellt werden.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten dreiGeschäftsjahren zu benennen
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).