Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Gießen und der teilnehmenden Kreiskommunen im Zeitraum 01.01.2027 bis 01.01.2029.
Die Leistung wird in getrennten Losen ausgeschrieben. Dabei beschafft der Landkreis Gießen sowohl für seine eigenen Liegenschaften (Los 1) als auch im Auftrag der teilnehmenden Kreiskommunen (Lose 2 bis 10). Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Wenn bis zum Ende der Bindefrist kein Zuschlag erteilt wurde, ist Ihr Angebot unberücksichtigt geblieben.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Vorlage von Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestandteil der Eignungsprüfung ist die Prüfung von Referenzen über die Ausführung ver-gleichbarer Aufträge / aussagefähigen Daten zu den in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei der Gasversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
Das beigefügte Formular ist zu nutzen, eventuelle Ergänzungen können auf einer selbstgefer-tigten Anlage hinzugefügt werden. Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).