Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar - Ausstattung Ganztag & Multifunktionaler Räume für die Schulen des Landkreises Gießen
Der Landkreis Gießen ist Träger von 39 Grundschulen, 9 Gesamtschulen, davon 3 mit gymnasialer Oberstufe, 4 Förderschulen sowie einer Berufsschule. Durch den Rahmenvertrag sollen die Schulen mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber optional zwei Mal mit einer Laufzeit von jeweils weiteren 12 Monaten verlängert werden.
Die einzelnen Leistungsorte sind der Anlage "Verzeichnis der Lieferorte" zu entnehmen.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Es ist zu prüfen, inwieweit das angebotene Möbelstück sich mit den Möbelstücken zu den anderen Positionen in Form und Maße kombinieren lässt, inwieweit sich die Möbelstücke ohne großen Aufwand verändern lassen (z.B. bei einem erforderlichen Anschlagwechsel eine Tür und inwieweit die Möbelteile optional erweitert werden können. Zu prüfen ist auch, inwieweit ein Elektrifizierungsspielraum gegeben ist, z.B. durch bereits an den Möbelstücken vorhandenen Vorrichtungen. Je optimaler die funktionalen Anforderungen erfüllt sind, desto besser ist die Bewertung.
Hier stellt sich die Frage, wie gut lassen sich die Möbelstücke bedienen, anfassen, öffnen, schließen, verschieben und nutzen. Es ist auch die Sicherheit zu prüfen, inwieweit die Artikel entgratet sind und ggfls. Verletzungsgefahren von ihnen ausgehen.
Hier ist zu prüfen, inwieweit der Mix aus Formen, Farben und Materialien schlüssig ist und ein harmonisches Gesamtbild erfolgt. Zu prüfen ist das allgemeine Erscheinungsbild, dass von den Möbeln ausgeht und inwiefern dieses den Ansprüchen der Nutzer genügen kann. Zu klären ist ebenfalls, inwieweit das Mobiliar eine angenehme Atmosphäre schaffen kann. Die Farbauswahl in Anzahl der Farben und Tönen ist Anhand aller vorgelegten Unterlagen zu prüfen.
Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes. Um Zugang zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, sowie für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Die elektronische Teilnahme am Vergabeverfahren sowie die Registrierung sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Erklärung zur Qualitätssicherung im Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Ebenso muss eine Erklärung zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingereicht werden.Erforderlich ist eine der folgenden Zertifizierungen (oder gleichwertig):
? DIN EN ISO 9001? DIN EN ISO 14001? DIN EN ISO 50001
Eine Kopie des Zertifikats ist mit dem Angebot einzureichen.
Vorlage Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Leistung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es sind zwei Referenzen zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).