GS Buseck, Anmeldung MSR-Ausschreibung
Kurzbeschreibung des Auftrages
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Gebäudeautomationsanlage für den Bereich Sanierung Naturwissenschaftstrakt sowie die Erneuerung der Managementbedieneinrichtung (MBE) der Gesamtschule Busecker Tal in Buseck
HauptgegenstandSchaltschränke mit Gebäudeautomationssystem sowie Einzelraumregelung für den Trakt Naturwissenschaften.Lieferung und Montage neue MBE, Server, Mini-PC incl. Bildschirm für Haustechniker, Migration des Bestandssystems, Aufschaltung neue GA-Anlage Naturwissenschaften, Betriebsfertige Projektierung und Inbetriebnahme, Einweisung
EinzelbeschreibungFür die GA-Anlage Naturwissenschaften :Transport und Montage der Schaltschränke frei VerwendungsstelleMontage der luftseitigen FeldgeräteÜbergabe der wasserseitig einzubauenden Feldgeräte an AN HeizungBeidseitiger Anschluss aller bauseitig für das Gewerk MSR verlegten KabelMontage des EinzelraumregelsystemsProgrammierung des kompletten LieferumfangsPauschal elektronische Anbindung installierte Geräte/Bauteile, d.h. das Absetzen, Einführen und Auflegen der bauseits heran geführten KabelFür den Austausch der MBE :Transport und Montage der Geräte frei VerwendungsstelleMontage, Einbau in bauseitigen Serverschrank Installation Betriebssysteme, MBE Software, Zusatzmodule und SoftwareprogrammeProgrammierung des kompletten LieferumfangsPauschal Einweisung Nutzer/BedienpersonalPauschal elektronische Anbindung installierte Geräte/Bauteile
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind drei Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben, sofern für den in Frage stehenden Leistungsbereich keine Präqualifikation vorliegt.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).