Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten an der Gesamtschule Busecker Tal
An der Gesamtschule Busecker Tal wird das Gebäude 1, der naturwissenschaftliche Trakt, saniert. Hierfür steht nun die Vergabe der Dacharbeiten an. Die Leistung beinhaltet mit allen Vorarbeiten:
- ca. 1.750 m2 - Dampfsperrschicht/Notabdichtung- ca. 1.750 m2 - Wärmedämmung MW D 120 mm, WLG 0,38; Gefälledämmung, MW D 40 - 260 mm, WLG 038; Wärmedämmung MW D 60 mm, WLG 0,40, 80 kPA- ca. 1.500 m2 - Dampfsperrschicht/Notabdichtung- ca. 1.750 m2 - Dachabdichtung DE / E1 FPO - BV - V - PG - GV - 2,5 mit mind. 20 Jahre Garantie- ca. 13 Stk - Flachdachentlüfter- ca. 1.280 m2 - Gründach (Extensivbegrünung) mit Auflast Solar- ca. 1.280 m2 - Abbruch Bestandsdach, incl Trapezblech- ca. 300 m - Kiesrandstreifen- ca. 270 m - Attikaabdeckung zweiteilig, gekantet, Abwicklung bis 1.300 mm, Pulverbeschichtet- ca. 200 m - Sicherungsseil, Flachdach - ca. 80 m - Abdichtung Fenster und Türen- ca. 1.2500 m2 - Abdichtung, in W1-1; W2-1 und W3-1, RN 1-3, R 1-3, PMBC + Verstärkungslage, Bodenplatte .- ca. 5 Stk - Dachaufbauten
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind 3 Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Jahren einzureichen, sofern keine Präqualifikation vorliegt.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).- Es ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit einzureichen, sofern nicht präqualifiziert.