Rahmenvertrag Pedelec- und Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Gießen
Der Landkreis Gießen beabsichtig berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstrad-leasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über das Leasing von Fahrrädern, und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen, im Rahmen der Standardversicherung und der Versicherungspakete.
Aufbereitete Fahrräder (sog. "Refurbished-Räder") sind erlaubt, sofern kumulativ alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:(1) Alter: Das Fahrrad war zum Zeitpunkt der Aufbereitung nicht älter als 12 Monate ab Datum des dokumentierten Erstkaufs durch den Ersterwerber (maßgeblich ist das Rechnungsdatum des Originalkaufs).(2) Aufbereitung durch Fachbetrieb: Die Aufbereitung wurde durch einen zertifizierten Fahrradfachbetrieb oder den Hersteller bzw. einen vom Hersteller autorisierten Betrieb durchgeführt und ist durch ein schriftliches Aufbereitungsprotokoll zu dokumentieren.(3) Technischer Zustand: Das Fahrrad entspricht nach der Aufbereitung nachweislich den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und wurde auf Verkehrssicherheit geprüft. Der Nachweis erfolgt durch ein Prüfprotokoll eines Sachkundigen.(4) Mängelfreiheit und Anspruchsabtretung: Das aufbereitete Fahrrad ist zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auftragnehmer tritt seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche nach §§ 434 ff. BGB gegen den Händler oder Aufbereiter für die Dauer von mindestens 12 Monaten ab Übergabe an den Leasingnehmer ab, sodass dieser Mängelansprüche direkt gegenüber dem Händler geltend machen kann. (5) Restwertbestimmung: Der Auftragnehmer weist einen nachvollziehbaren, dokumentierten Restwert des aufbereiteten Fahrrads nach, der als Grundlage der Leasingkalkulation dient. Maßgeblich ist der Zustandsbericht nach Aufbereitung.(6) Preisgrenze: Die in Nr. 3.3 festgelegten Wertgrenzen (500 EUR bis 7.000 EUR UVP) gelten auch für Refurbished-Räder; maßgeblich ist der Aufbereitungs- und Verkaufspreis nach Aufbereitung, nicht der ursprüngliche Neupreis.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Vorlage Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Leistung im Bereich Fahrradleasing (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu benennen, die Erfahrung des bietenden Unternehmens als Leasinggeber aus dem Bereich des Fahrrad- und Pedelec-Leasings belegt.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).