An der Mittelpunktgrundschule in Hungen soll der Raumbedarf durch eine Erweiterung gedeckt werden. Der zwei geschossige Neubau wird in Holzbauweise errichtet. Die Konstruktion besteht aus Holzständerwänden und Brettsperrholzdecken. Die innere Tragstruktur ist als Skelettbau mit wenigen Stahlstützen und darüberliegenden Holzträgern geplant. Die Außenverkleidung ist mit einer vorgehängten grau lasierten Holzverkleidung vorgesehen. Außerdem soll durch Umstrukturierungen im Bestand ein adäquater Küchen- und Mensabereich geschaffen werden (2.BA). Durch acht neue Klassenräume, eine Bibliothek, Büro- und Differenzierungsräume soll der Raumbedarf gedeckt werden.
Im Rahmen der Gerüstbauarbeiten sollen u.a. folgende Leisungen inkl. Nebenleistungen angeboten werden: - 1 psch Verankerungs- / Ausführungsplanung AN - 690 m2 Standgerüst EN 12810, Lastklasse 4, W 09- 17.250 m2/Wo Gebrauchsüberl. Gerüst - 3 Stk Überbrückung L 500 cm- 300 m Ausbau Standgerüst, Gerüstverbreiterung B 0,3 m- 2 Stk Treppenaufgang H bis 5 m - 690 m2 Schutznetz
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu benennen.
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).